Das Boomerang besteht aus zwei separaten Anlagen. Zum einen gibt es die Boomerang Village Bungalows, zum anderen die Cottages. Die beiden Komplexe stehen einige Hundert Meter entfernt voneinander. Die Bungalows sind die einfacheren Unterkünfte, gesehen haben wir diese nicht. Ich schreibe nun also nur über die Cottages: In einem wunderschönen Garten verteilt stehen etwa 15 dieser Cottages, dazu gibt es einen kleinen schönen Pool, einen Pavillon mit Zeitschriften und Büchern und ein Restaurant. Alles in sehr gutem…
Vor 16 Jahren • Verreist als Familie im April 2009
Die Perle von allen gesehenen Hotels in Kata Beach
4,8 / 6
Kostenloser Shuttleservice zum Strand nutzen von 8.00 - 16.00Uhr.Wir waren mit unserer kleinen fast zweijährigen Tochter in der Anlage und kamen dort sehr gut zurecht obwohl kein Spielplatz und Kinderpool vorhanden waren. Wir genossen dafür umso mehr die Ruhe und Idylle mit unserem Kind in der schönen gepflegten Anlage.
Motorroller kann direkt an der Rezeption ausgeliehen werden, sehr empfehlenswert.!!!!!
Das Boomerang Village Cottage ist eine sehr schöne Bungalowanlage unter italienischer Leitung. Sie liegt hoch oben am Berghang über Kata in einem herrlichen Garten. Um das Resort zu erreichen, muß man auf den letzten 100 Metern einer sehr schmalen und extrem steilen Strasse folgen. Das Resort ist in einem sehr guten Zustand. Es gab keine Mängel. Das Frühstück ist inklusive. Die Gästestruktur ist von der Altersstruktur gemischt (überwiegend Italiener). Die Cottages sind sehr geschmackvoll eingerichtet. Wegen der…
Das Boomerang Village Cottage ist ein sehr schön angelegtes kleines "Hüttendorf" unter italienischer Leitung. Es liegt hoch oben über Kata - toller Ausblick. Um das Resort zu erreichen muss man einer sehr schmalen und extrem steilen Strasse folgen (mit dem Roller kein Problem). Es ist alles in Top Zustand, keine Mängel. Frühstück ist inklusive. Gästestruktur gemischt - eher junge Leute. Die Chalets stehen alle weit auseinander also keine Probleme mit Nachbarn. Aufgrund der Lage nicht behindertengerecht.
Wer viel…