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Karl-Josef (71+)
Verreist als Paar • September 2023 • 2 Wochen • StadtRentner5,0 / 6
Allgemein
Die Kurtaxe war nur für die Behinderte Person mit 100% behinderungsgrad und einem "B" Verzeichnis. Die Begleitperson, die eine Nachbarin oder eine gute Bekannte sein kann, muss Kurtaxe bezahlen. Ohne der Begleitperson wäre die Behinderte gar nicht im Urlaub. Das ist nicht Richtig.
Aktivitäten
Beliebte Aktivitäten
- Kultur & Erlebnis
- Ausgehen & Nightlife
Infos zur Reise | |
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Verreist als: | Paar |
Dauer: | 2 Wochen im September 2023 |
Reisegrund: | Stadt |
Infos zum Bewerter | |
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Vorname: | Karl-Josef |
Alter: | 71+ |
Bewertungen: | 1 |
Kommentar des Hoteliers
Danke vielmals für Ihre Rückmeldung. Es tut uns leid, dass Sie sich über die Kurtaxenverordnung der Gemeinde Binz beschweren. Sicherlich gibt es Argumente für und gegen die Kurtaxe. Als direkten Ansprechpartner für diese Regelungen bitten wir Sie die Kurverwaltung in Binz zu kontaktieren. Wir hoffen, dass Sie trotzdem Ihren Urlaub auf der wunderschönen Insel Rügen genießen konnten. sonnige Grüße Ihr Hapimag Team Binz/Rügen