Ich habe für den 26.02.2026 zwei Zimmer gebucht und im Buchungsprozess ausdrücklich angegeben, dass der Check‑in nach 20:00 Uhr erfolgen wird. Die Buchung wurde bestätigt. Bei unserer Ankunft gegen 23:00 Uhr standen wir vor verschlossener Tür. Vor Ort war niemand erreichbar. Auch mehrere telefonische Kontaktversuche blieben erfolglos. Ein Zugangscode oder konkrete Informationen zur Schlüsselübergabe wurden uns im Vorfeld nicht mitgeteilt. Am Folgetag wurde erklärt, man habe versucht, mich telefonisch zu erreichen, um einen Code durchzugeben. Die bei der Buchung angegebene Telefonnummer war korrekt. Aufgrund einer internen technischen Weiterleitung kam der Anruf jedoch nicht bei mir an. Weitere Kontaktversuche (z. B. per SMS oder E‑Mail) erfolgten nicht. Besonders irritierend war für mich die anschließende Kommunikation. Es wurde sinngemäß vertreten, ich hätte mich bei angekündigter Spätanreise eigenständig um den Ablauf des Check‑ins kümmern müssen. Ein entsprechender Hinweis oder eine verbindliche Information hierzu war im Vorfeld jedoch nicht erfolgt. Faktisch wurde uns der Zugang zur gebuchten Unterkunft nicht ermöglicht, sodass wir noch am selben Abend kurzfristig eine alternative Unterkunft organisieren mussten. Der Vorgang wurde später als „Nichtanreise“ gewertet, eine Rückerstattung erfolgte nicht. Ein gerichtliches Mahnverfahren wurde pauschal ohne Begründung bestritten. Aus meiner Sicht zeigt dieser Ablauf deutliche organisatorische Schwächen im Umgang mit angekündigten Spätanreisen und eine wenig lösungsorientierte Kundenkommunikation. Ich empfehle dringend, sich bei diesem Haus jede Einzelheit zur Schlüsselübergabe vorab schriftlich bestätigen zu lassen. Eine bloße Buchungsbestätigung scheint hierfür nicht ausreichend zu sein.

