- BehindertenfreundlichkeitEher gut
- Zustand des HotelsGut
- Allgemeine SauberkeitSehr gut
Das tollste ist der der Preis,dieFestlung des Mindestverzehres bes. des Abendbrotes 25,00€ ohmne Getränke ist purer Betrug am Kunden,es Ist nicht möglich diesen Betrag abzuessen,trotz Nachfrage,ob die Getränke mitgerechnst werden wurde uns gesagt,diesen Betrag ist festgelegt undwird an Ihr Unternehmen abgeführt.Ich kann allen Raten bei der Buchung Ihres Unternehmens vorher genau zu informiern ,um nichts zu bezahlen,was man nicht verbraucht hat. Wir fahren nie wieder auf sochle Angebote
- ZimmergrößeGut
- SauberkeitGut
- Ausstattung des ZimmersGut
- Atmosphäre & EinrichtungGut
- Sauberkeit im Restaurant & am TischGut
- EssensauswahlGut
- GeschmackEher gut
- Freundlichkeit & HilfsbereitschaftGut
- FamilienfreundlichkeitGut
- Einkaufsmöglichkeiten in UmgebungEher schlecht
- Restaurants & Bars in der NäheSchlecht
Beliebte Aktivitäten
- Sonstiges
- Lage für SehenswürdigkeitenSchlecht
Infos zur Reise | |
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Verreist als: | Paar |
Dauer: | 1-3 Tage im März 2018 |
Reisegrund: | Sonstige |
Infos zum Bewerter | |
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Vorname: | Gerd |
Alter: | 71+ |
Bewertungen: | 1 |
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Wenn Sie ein Angebot eines Veranstalters mit Mindestverzehr buchen, sollen Sie sich auch über deren Vertragsbedingungen informieren. In den AGB's ist eindeutig vermerkt, dass die Mindestverzehrpauschale in jedem Fall zu zahlen ist, selbst dann, wenn Sie überhaupt nicht zum Abendessen kommen. Es gibt keine Festlegungen, dass der Betrag "abgegessen" werden muss. Vielleicht ist es nicht der richtige Weg, uns als Hotel, welches den Vertrag erfüllt, dafür verantwortlich zu machen. Wenn Sie einen normalen Aufenthalt in unserem Haus buchen, brauchen Sie im Restaurant natürlich nur das zu bezahlen, was Sie bestellt haben - ohne Mindestverzehr.