- Preis-Leistungs-VerhältnisSchlecht
- Zustand des HotelsGut
- Allgemeine SauberkeitEher gut
Solange man den Urlaub nicht verkürzt, aus welchen Gründen auch immer, scheint alles in Ordnung zu sein. Aber für nicht genutzte Übernachtungen verlangt das Hotel 80% der Übernachtungskosten, also von uns aus eine deutliche Warnung beim Buchen!!! Wir haben 4 Übernachtungen telefonisch gebucht und konnten nur 3 wahrnehmen. Trotz dass wir keine Unterschrift geleistet hatten, verlangte das Hotel die besagten 80% der 4. Übernachtung, Frechheit!
- ZimmergrößeEher gut
- SauberkeitGut
- Ausstattung des ZimmersEher schlecht
- Atmosphäre & EinrichtungEher gut
- Sauberkeit im Restaurant & am TischGut
- EssensauswahlGut
- GeschmackGut
- Kompetenz (Umgang mit Reklamationen)Sehr schlecht
- Freundlichkeit & HilfsbereitschaftEher gut
- Rezeption, Check-in & Check-outEher schlecht
- Einkaufsmöglichkeiten in UmgebungEher schlecht
- Restaurants & Bars in der NäheGut
- FreizeitangebotEher schlecht
Beliebte Aktivitäten
- Sonstiges
- Lage für SehenswürdigkeitenEher schlecht
Infos zur Reise | |
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Verreist als: | Paar |
Dauer: | 3-5 Tage im März 2011 |
Reisegrund: | Sonstige |
Infos zum Bewerter | |
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Vorname: | Sandra |
Alter: | 41-45 |
Bewertungen: | 2 |
Stellungnahme zur Bewertung unseres Gastes „Sandra“ Sehr geehrte Nutzer von Holidaycheck.de, mit Verwunderung haben wir Ihre Bewertung bei Holidaycheck zur Kenntnis genommen. Auslöser hierfür war ganz offensichtlich die Berechnung des uns gesetzlich zustehenden Erfüllungsanspruches aufgrund einer um einen Tag verspäteten Anreise. Wir haben kein Problem mit der Kritik unserer Gäste, die wir unter anderem permanent über auf den Zimmern liegenden Bewertungsbögen abfragen und auswerten. In diesem Falle handelt es sich jedoch um einen verbindlichen Beherbergungsvertrag, der mit dem Ehemann der Bewerterin am Ende 2010 geschlossen wurde, bei dem die rechtlichen Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung finden (unser Haus verfügt nicht über AGB’s) und der aus persönlichen Gründen der Gäste nicht eingehalten wurde. Man gab uns nicht einmal die Möglichkeit für die nicht genutzte Nacht eine anderweitige Vermietung vorzunehmen, da die Gäste in einem vier Tage vor der Anreise geführten Telefonat offensichtlich weder wussten, noch uns definitiv mitteilten, ob Sie am vertraglich fixierten Anreisetag oder eine Nacht später anreisen werden. Ob mündlich, telefonisch oder schriftlich geschlossener Vertrag, geschlossene Verträge sind für beide Seiten rechtsverbindlich, aus Sicht der Bewerterin ist dieser geschlossene Vertrag nur für die Gegenseite verbindlich. Was hätte die Bewerterin wohl gesagt, wenn wir bei Anreise mitgeteilt hätten, dass wir das verbindlich gebuchte Zimmer anderweitig vergeben hätten? Für unser Haus bedeutet die – unsererseits nicht zu verantwortende – verspätete Anreise der Gäste einen realen Umsatzausfall. Wir sehen nicht ein, derartige Umsatzausfälle im Zuge einer Preiserhöhung an die Gäste weiterzugeben, die ihren vertraglichen Vereinbarungen nachkommen. Das mit dieser Bewertung Ihnen, den Nutzern gegenüber der Eindruck entsteht, wir würden unseren Gästen gegenüber unseriöse oder gar betrügerische Praktiken anwenden, können wir so nicht stehen lassen. Rechtlich und moralisch haben wir uns nichts vorzuwerfen!