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Beatrix (51-55)
ÖsterreichAus Österreich
Verreist als Familie • August 2015 • 1 Woche • Sonstige
siehe obiger Text!!!
4,0 / 6

Allgemein
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
    Eher gut

Unfall trübte Urlaubsfreuden Im August 2015 verbrachten wir mit unserem Sohn eine Woche in dem wunderschön an der Strandpromenade gelegenen Haus. Leider trübte sich unser Urlaubsvergnügen, da Mitte der Woche meinem Gatten die massive Tür des in unserem Doppelzimmer befindlichen Schiebetürenschrankes auf den Fuß fiel und einen Bruch der Zeigerzehe mit Hämatom, Schwellung und Schürfwunde des linken Vorfußes verursachte. Dadurch konnte der Fuß die restlichen Urlaubstage und danach auch wochenlang nicht belastet werden. Nach schmerzvollem Gang mit blutendem Fuß zur Rezeption wurde Bedauern über den Vorfall ausgedrückt und angeboten, ein Taxi zu rufen, sollten wir nicht in der Lage sein, selbst zum Arzt oder ins Krankenhaus zu fahren. Eine Mitarbeiterin der Rezeption hat den Vorfall dokumentiert, und die Hoteldirektion empfahl uns, hinsichtlich entgangener Urlaubsfreuden bzw. Schadenersatz mit dem Versicherungsmakler des Hotels Kontakt aufzunehmen. Der Zurich Insurance plc (Rechtsschutzversicherung des Hotels) wurde der Vorfall genau geschildert: Nach Rückkehr von einem Tagesausflug stellte mein Gatte nach Betreten des Hotelzimmers fest, dass die Schiebetür des Schrankes nicht geschlossen war. Wir vermuteten, dass der Zimmerservice die im Schrank befindliche Minibar zum Auffüllen überprüft und den Schrank offen gelassen hat. Da sich die Schiebetür mit leichtem Druck nicht bewegen ließ, versuchte mein Gatte etwas nachdrücklicher diese zu schließen. Die mannshohe Tür kippte aus dem Rahmen, mein Gatte konnte sie zwar noch mit beiden Armen auffangen, aufgrund der Schwere fiel sie ihm jedoch auf den Vorfuß. Die Zurich Insurance plc teilte uns nach mehrmaliger Urgenz mit, dass eine Überprüfung im Dezember ergeben hätte, dass weder am Schrank noch an der Schiebetür ein Defekt vorgelegen hat und demzufolge Ansprüche als rechtlich unbegründet zurückgewiesen werden. Dieser Standpunkt war für uns nicht nachvollziehbar und wir ließen daher durch unsere Rechtsschutzversicherung mehrmals anwaltlich intervenieren, leider ohne Erfolg. Es entstand für uns der Eindruck, dass die Versicherung des Hotels genau damit kalkulierte, dass sich ein ausländischer Gast (aus Österreich) nicht um ein Verfahren vor einem deutschen Gericht aufgrund der Entfernung und in Unkenntnis der deutschen Gesetze sowie des damit verbundenen Kostenrisikos bemühen wird. Wir sind sehr enttäuscht über diese Vorgangsweise und sind der Meinung, dass diese nicht zum sonstigen Erscheinungsbild des Unternehmens passt.


Aktivitäten

Beliebte Aktivitäten

  • Sonstiges

Preis-Leistungs-Verhältnis: Angemessen
Infos zur Reise
Verreist als:Familie
Dauer:1 Woche im August 2015
Reisegrund:Sonstige
Infos zum Bewerter
Vorname:Beatrix
Alter:51-55
Bewertungen:1
Kommentar des Hoteliers

Moin Moin liebe Frau Beatrix ..., auch wir bedauern sehr, dass dieser Vorfall Ihren Urlaub getrübt hat, jedoch haben wir bereits vor Ort mit Ihnen den Sachverhalt geklärt und können in Bezug auf die Entscheidung der Versicherung keinen weiteren Einfluss nehmen. Bedauerlicherweise gibt ihr Eintrag kein aussagekräftiges Bild hinsichtlich der Zufriedenheit mit dem Service und den Leistungen unseres Hauses. Wir würden uns freuen, Sie zukünftig noch einmal als Gäste unseres Hauses willkommen zu heißen. Bis dahin wünschen wir Ihnen alles Gute und verbleiben mit küstenfrischen Grüßen. Herzlichst Alexander Schreiter Hoteldirektor Upstalsboom Hotelresidenz & SPA Kühlungsborn