Vor Ferienende einfach abhauen? Das kann Dich in Deutschland teuer zu stehen kommen. © yaruta/iStock via Getty Images
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Urlaub trotz Schulpflicht?

Du möchtest Dein Kind vor den Ferien aus der Schule nehmen? Das kann teuer werden

Pünktlich zum Ferienbeginn ziehen die Preise für Flüge und Unterkünfte spürbar an. Genau das bringt manche Familien in Versuchung, den Urlaub schon ein, zwei Tage vor dem offiziellen Ferienstart anzutreten oder (am Ende der Ferien) erst nach dem ersten Schultag zurückzukehren.

Die Rechnung dahinter ist simpel: Wer außerhalb der Stoßzeiten fliegt, spart Geld, umgeht volle Autobahnen und verlängert die freien Tage nebenbei. So verlockend das klingt, doch rechtlich ist dieser frühere Start heikel.

In Deutschland gilt die Schulpflicht, und zwar vom ersten bis zum letzten Unterrichtstag eines Schuljahres. Die sogenannte Vollzeitschulpflicht umfasst, je nach Bundesland, neun oder zehn Schulbesuchsjahre; daran schließt sich in der Regel die Berufsschulpflicht an. Für die Einhaltung tragen die Eltern die Verantwortung. Anders als etwa in Österreich, Dänemark oder Irland ist reines Lernen zu Hause hierzulande nicht vorgesehen.

Wer sein Kind ohne Erlaubnis vom Unterricht fernhält, um früher zu verreisen, begeht eine Ordnungswidrigkeit – auch dann, wenn es nur um einen einzigen Fehltag kurz vor den Ferien geht. Und das kann teuer werden.

In Deutschland herrscht bundesweit Schulpflicht. © Vitalii Petrushenko/iStock via Getty Images
In Deutschland herrscht bundesweit Schulpflicht. © Vitalii Petrushenko/iStock via Getty Images

So unterschiedlich fallen die Bußgelder je nach Region aus

Die Höhe der möglichen Strafe hängt vom jeweiligen Bundesland und vom zuständigen Schulamt ab. Der finanzielle Rahmen reicht dabei von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro. Wie hoch das Bußgeld im Einzelfall ausfällt, richtet sich zusätzlich nach der Dauer des Fehlens und danach, ob es sich um einen erstmaligen oder einen wiederholten Verstoß handelt. Die folgenden Werte bilden die gesetzlichen Höchstrahmen ab, wie sie unter anderem im Bußgeldkatalog dokumentiert sind.

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Bis zu 1.000 Euro: Die Regel in den meisten Ländern

In der Mehrheit der Bundesländer liegt die Obergrenze bei 1.000 Euro. Das gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In Nordrhein-Westfalen etwa kann das unerlaubte Fernbleiben nach Angaben der Bezirksregierung Düsseldorf für jeden sorgeberechtigten Elternteil und jedes einzelne schulpflichtige Kind gesondert zu Buche schlagen – bei mehreren Kindern summiert sich die Forderung entsprechend. 

Nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den fünf Bezirksregierungen Nordrhein-Westfalens leiteten diese im vergangenen Jahr landesweit rund 9.000 Bußgeldverfahren wegen Schulpflichtverletzungen ein; mehr als 1.000 davon standen im Zusammenhang mit Ferien. Erfasst sind dabei nur die weiterführenden Schulen – die Fälle an Grundschulen, die bei den kommunalen Schulämtern liegen, sind in dieser Zahl nicht enthalten.

In der Regel ist die Verletzung der Schulpflicht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht. © Stadtratte/iStock via Getty Images
In der Regel ist die Verletzung der Schulpflicht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht. © Stadtratte/iStock via Getty Images

Sonderfall Bremen: Getrennte Sätze und neue Regeln seit 2025/26

Bremen unterscheidet zwischen Kindern und Eltern und hat die konkreten Sätze zum Schuljahr 2025/26 neu gefasst. Für die Stadt Bremen wird das Ordnungsgeld seither wochenweise gestaffelt und kann auf bis zu 350 Euro pro Kind und pro Elternteil steigen; schon ein einzelner Fehltag macht dabei die gesamte Kalenderwoche bußgeldrelevant.

Bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 1.000 Euro reicht der Rahmen nach Angaben des Bildungsressorts dagegen in Bremerhaven oder Delmenhorst. Grund für die Anpassung sei ein deutlicher Anstieg der unerlaubten Ferienverlängerungen im Stadtgebiet.

Sachsen,Thüringen, Rheinland-Pfalz sehen höhere Strafen vor 

Sachsen setzt den Rahmen etwas höher an: Hier sind bis zu 1.250 Euro möglich. In Rheinland-Pfalz und Thüringen kann das Bußgeld bis zu 1.500 Euro betragen. Das rheinland-pfälzische Innenministerium stellt allerdings klar, dass dieser Höchstsatz vor allem für Fälle besonders hartnäckiger Schulverweigerung reserviert und nicht für den einmaligen verlängerten Urlaub gedacht sei.

Am tiefsten in die Tasche greifen müssen Familien in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Hier reicht der Bußgeldrahmen bis zu 2.500 Euro – also das Zweieinhalbfache dessen, was in den meisten anderen Ländern maximal fällig wird.

Wenn aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird

In einigen Bundesländern – darunter Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland – bleibt es bei dauerhaften oder wiederholten Verstößen nicht zwingend beim Bußgeld. Dann kann das Fernbleiben die Schwelle zur Straftat überschreiten, mit einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten. Das betrifft in der Praxis hartnäckige Fälle und nicht die Familie, die einmalig einen Tag früher startet, zeigt aber, wie ernst die Schulpflicht genommen wird.

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Wenn es um wenige Tage vor dem Ende des Schuljahres geht, kommen einige Schulleitungen Familien entgegen. © Yaroslav  Astakhov/iStock via Getty Images
Wenn es um wenige Tage vor dem Ende des Schuljahres geht, kommen einige Schulleitungen Familien entgegen. © Yaroslav Astakhov/iStock via Getty Images

Gibt es legale Wege, ein Kind vom Unterricht zu befreien?

Ja, die gibt es. Wer sein Kind aus einem triftigen Anlass vom Unterricht fernhalten möchte, kann eine offizielle Beurlaubung beziehungsweise Schulbefreiung beantragen. Das entsprechende Formular gibt es in der Regel im Sekretariat der Schule, die Schulleitung entscheidet anschließend nach Ermessen.

Entscheidend ist ein wichtiger Grund. Als Beispiele nennen die Behörden etwa die Hochzeit oder Beerdigung eines nahen Familienangehörigen. Eine gebuchte Ferienreise, die schlicht vor den Ferien beginne oder danach ende, sei dagegen in der Regel kein solcher wichtiger Grund, wie es aus zuständigen Ministerien heißt. Wer nur ein paar Euro sparen möchte, hat also schlechte Karten. Hinzu kommt: Eine Befreiung wird meist nur erteilt, wenn im fraglichen Zeitraum nicht zu viel Unterrichtsstoff verpasst wird. Wer trotzdem verreisen will, fährt am besten, wenn er das Gespräch frühzeitig sucht. Wer nicht ständig mit solchen Sonderwünschen kommt, stößt bei der Schulleitung erfahrungsgemäß eher auf offene Ohren.

Vom Versuch, das Kind einfach krankzumelden, raten Fachleute ab. Erkrankt ein Kind "zufällig" genau dann, wenn eine Freistellung zuvor abgelehnt wurde, weckt das Misstrauen. Die Schule kann in solchen Fällen ein ärztliches Attest verlangen. Fliegt ein vorgetäuschtes Attest auf, droht ebenfalls ein Bußgeld.

Wir wünschen Euch viel Spaß im Sommerurlaub! © yaruta/iStock via Getty Images
Wir wünschen Euch viel Spaß im Sommerurlaub! © yaruta/iStock via Getty Images

Wo Verstöße auffallen und wie es dann abläuft

Kontrolliert wird häufiger, als viele denken, vor allem an Flughäfen. Etwa der Airport im bayerischen Memmingen fiel während der letzten Jahre mit regelmäßigen Kontrollen kurz vor Ferienbeginn auf. Dort erwischten Beamte nach Polizeiangaben etwa einen Tag vor den Winterferien im Februar 2024 gleich mehrere schulpflichtige und krankgemeldete Kinder auf Reisen. Allerdings hält die Bundespolizei im ganzen Land rund um die Ferien an den Flughäfen immer wieder nach schulpflichtigen Kindern Ausschau.

Der Ablauf ist dann meist ähnlich: Können die Eltern vor Ort keine Freistellung vorlegen, notieren die Beamten den Fall und informieren die zuständige Schulbehörde. Die Eltern werden angezeigt, das Schulamt prüft und setzt gegebenenfalls das Bußgeld fest. Bis eine Schule das Amt einschaltet, müssen allerdings meist mehrere unentschuldigte Fehltage zusammenkommen.

Was passiert, wenn Familien erwischt werden?

Neben dem Bußgeld kann es weitere Konsequenzen geben. Möglich sind sogenannte schulische Ordnungsmaßnahmen: von einem schriftlichen Verweis bis, in extremen Fällen, zum Schulausschluss. Ab 14 Jahren kann zusätzlich gegen die Jugendlichen selbst ein Bußgeld verhängt werden; können sie nicht zahlen, sind ersatzweise Sozialstunden möglich. Kommen Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nach, trifft die Geldbuße auch sie.

Unterm Strich lohnt sich die Rechnung selten. Wer wegen eines günstigeren Fluges ein paar Tage früher startet und dann ein Bußgeld kassiert, hat den vermeintlichen Spar-Trick schnell wieder eingebüßt – vom Ärger mit Schule, Ordnungsamt oder Polizei ganz zu schweigen. Der entspanntere Weg führt über das offene Gespräch mit der Schulleitung, lange bevor die Reise gebucht ist.

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