Ratgeber
Naturkatastrophen am Urlaubsort – was kann ich tun? Reiserecht & Co.
Auf Reisen solltest Du immer mit dem einen oder anderen Stolperstein rechnen: ein längerer Stromausfall, eine Verletzung oder ein verpasster Anschluss am Fährterminal. Was aber, wenn sich etwas viel Gravierenderes an dem Ort ereignet, den Du in Kürze ansteuern möchtest, oder noch schlimmer – an dem Du Dich zum Zeitpunkt des Geschehens aufhältst? Wie Du Dich im Fall einer Naturkatastrophe richtig verhältst und welche rechtlichen Details Du zu berücksichtigen hast, erläutern wir Dir im Folgenden.
Ein Szenario kann sein, dass eine Naturkatastrophe wie ein schweres Erdbeben, eine Überschwemmung, ein Vulkanausbruch, ein Tropensturm oder ein Waldbrand sich kurz vor Deiner Abreise ereignet hat beziehungsweise unmittelbar droht. Das Recht spricht in diesem Fall von höherer Gewalt, was Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen hat. Die Reiseveranstalter stehen dann in der Pflicht, die Geschehnisse am Urlaubsort zu beobachten und Dich als Reisende darüber zu informieren, ob und wie sehr die Reise und Dein Erholungswert beeinträchtigt sind. Sollten außergewöhnliche Umstände vor Ort herrschen oder solltest Du Dich unterwegs in Gefahr begeben müssen, kannst Du kostenlos stornieren. Bei Pauschalreisen sieht es das Reiserecht so vor. Bei einzeln gebuchten Flügen oder Hotelaufenthalten greift dieses Recht nicht und Du bist bei höherer Gewalt auf die Kulanz der Anbieter angewiesen, die Du immer sofort kontaktieren solltest. Auch Reiserücktrittsversicherungen helfen in dem Fall so gut wie nie, da diese nur an die Person gebunden sind, etwa im Krankheitsfall, nicht für Schäden am Urlaubsort.
Prüfe, ob Deine Reiseversicherung eine Stornierung bei Naturkatastrophen abdeckt. Hier ist wichtig, ob Du im zeitlich relevanten Rahmen wirklich unmittelbar betroffen bist und Deine Reise konkret beeinträchtigt ist. Wie stark die Verwüstungen im Reisegebiet sind, muss der Reiseveranstalter in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden und dem Auswärtigen Amt abschätzen.
Das zweite Szenario tritt ein, wenn sich während Deiner Reise eine Naturkatastrophe ereignet. Hier zahlt es sich aus, wenn Du bereits im Vorfeld alle wichtigen Kontakte und Telefonnummern für Notfälle notiert und im Idealfall mit der Familie und/oder FreundInnen geteilt hast. Besonders dann, wenn Du nicht über einen Reiseveranstalter gebucht hast, sondern als Individualreisende/r unterwegs bist. Es ist auch ratsam, in Gebieten, in denen Naturkatastrophen eher wahrscheinlich sind, über lokale und digitale Warnsysteme sowie Evakuierungspläne informiert zu sein.
Was ist zu tun, wenn Du direkt von einer Naturkatastrophe betroffen bist?
Sollte in der direkten Umgebung Deines Urlaubsorts ein gravierendes Naturereignis stattfinden, während Du Dich dort aufhältst, gilt es zunächst, Ruhe zu bewahren und einen sicheren Ort aufzusuchen.
Nimm schnell Kontakt mit den lokalen Behörden oder der deutschen Botschaft auf, um zu erfahren, ob Dir (noch) eine ernste Gefahr droht. Nimm zudem zeitnah mit anderen Reisenden und Einheimischen Verbindung auf. Das hilft Dir beim praktischen Organisieren der undurchsichtigen Lage und unterstützt Deine mentale Befindlichkeit. Gemeinsam lassen sich bedrohliche Situationen immer leichter durchstehen.
Für eine realistische und genaue Einschätzung der Lage ist es wichtig, sich nicht nur an eine einzelne Quelle zu halten, sondern von mehreren Seiten her Informationen zu beschaffen, sowohl von den lokalen Behörden als auch über Radio, Fernsehen, Notfall-Apps, soziale Medien oder Nachrichtenportale. Hilfreich sind auch Katastrophenschutzagenturen oder Wetterdienste.
Du solltest zwingend den Anweisungen der öffentlichen Behörden und Rettungsdienste folgen. Halte das Mobiltelefon immer geladen und sammle für eine etwaige Abreise oder Evakuierung die wichtigen Dokumente, Bargeld und persönliche Dinge. Triff am besten nicht allein so weitreichende Entscheidungen wie eine überstürzte Abreise, wenn die Lage zwar noch unübersichtlich ist, aber keine unmittelbare Lebensgefahr droht. Im schlimmsten Fall begibst Du Dich so in noch größere Gefahr. Stimme Dich mit anderen Betroffenen ab und informiere Familie und FreundInnen, damit sie Deine Pläne kennen.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen treten bei einer Naturkatastrophe in Kraft?
Als PauschalurlauberIn hast Du bei einer Katastrophe am Urlaubsort das Recht, die Reise abzubrechen. Du erhältst dann den Teil der Reisekosten zurückerstattet, den Du noch nicht in Anspruch genommen hast. Den Hinflug und die Kosten der Reise bis zum Unglückszeitpunkt trägst Du selbst. Wenn Du am Ort bleibst, obwohl der Standard der Unterkunft sich verschlechtert hat, kannst Du oft mit einer Preisreduktion rechnen.
Sollte es nötig sein, dass Du im Rahmen einer Rettungsaktion mit einem Helikopter, mit einer Militärmaschine oder mit einer teuren Flugverbindung ausgeflogen wirst, musst Du Dich möglicherweise an den Kosten beteiligen. Ob dies der Fall ist, hängt aber sehr von der individuellen Situation ab. Hier gibt es keine verallgemeinernde Regel.
Für Individualreisende ist es wichtig, bei den Reiseversicherungen abzuklären, ob der Fall einer Naturkatastrophe abgedeckt ist. Auch die Buchungsbedingungen von Fluggesellschaften, Hotels oder anderen Anbietern solltest Du gründlich lesen. Dort sind die Stornierungs- und Rückerstattungsrichtlinien in Bezug auf Naturkatastrophen vermerkt. Häufig greifen Kulanzregelungen und Du kannst dann stornieren oder mit einer Rückerstattung rechnen.
Bewahre alle Dokumente und Aufzeichnungen der Kommunikation während eines Naturereignisses auf, da Du sie eventuell später für die Abwicklung mit der Versicherung benötigst.
Im Vordergrund bei jedem schwerwiegenden Ereignis steht Dein persönlicher Schutz. Sorge unter allen Umständen für Deine Sicherheit und Deiner Mitreisenden und denke immer Schritt für Schritt.