Reiserecht
Winterurlaub ohne Schnee: Diese Rechte habe ich als Gast
In den letzten Jahren herrschte in Teilen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz immer wieder Schneemangel. Sogar in bisher meist schneereichen Regionen lässt die weiße Pracht manchmal länger auf sich warten. Selbst künstlicher Schnee ist da nicht immer ein geeigneter Ausgleich. Doch besonders in der Hochsaison und für beliebte Gebiete muss der Winterurlaub lang im Voraus gebucht werden. Was passiert, wenn Du im Skigebiet ankommst und statt schneebedeckter Pisten karge Wiesen vorfindest? Welche Rechte hast Du als VerbraucherIn bei einem Winterurlaub ohne Schnee?
Winterurlaub: Pauschalreise oder individuelle Buchung?
Zuerst stellt sich die Frage, ob Du Deine Reise individuell gebucht oder Dich für eine Pauschalreise über einen Reiseveranstalter entschieden hast. Wenn Du zum Beispiel direkt über die Internetseite des Hotels Deinen Aufenthalt reservierst, ist das Hotel nicht dafür zuständig, Dich über fehlenden Schnee zu informieren. Du kannst auch nicht auf eine kostenfreie Stornierung – außerhalb der festgelegten Stornobedingungen – oder eine Reduktion des Preises hoffen. Denn wie Du Deinen Urlaub verbringst, ist nicht die Sache des Hotels. Es stellt die Unterkunft zur Verfügung, der fehlende Schnee zählt nicht als Mangel bezüglich dieser Leistung.
Bei einer Pauschalreise sieht es möglicherweise anders aus. Um eine Pauschalreise handelt es sich, wenn Du mindestens zwei Leistungen über einen Anbieter buchst, beispielsweise die Unterkunft und die Anreise mit dem Flugzeug oder das Hotel und einen Skikurs. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Reiseveranstalters sicherzustellen, dass die angebotenen Leistungen erbracht werden. Diese folgenden Aspekte solltest Du unbedingt beachten, wenn Du aus Mangel an Schnee beim Wintersporturlaub auf dem Trockenen sitzt.
Möglichkeit der Preisminderung
Wenn der Hauptgrund für die Reise, nämlich das Skifahren beziehungsweise ein anderer Wintersport, nicht möglich ist, hast Du als VerbraucherIn in Ausnahmefällen Anspruch auf eine Preisminderung. Und zwar, wenn der Reiseveranstalter ausdrücklich den Schnee verspricht – durch Schlagworte wie Schneegarantie oder Schneesicherheit. Achte auf die genaue Beschreibung, zum Teil bezieht sich das nur auf bestimmte Skigebiete beziehungsweise. Zeiträume. Ein solches Versprechen musst Du später belegen können, eine telefonische Zusage genügt nicht.
Sollte der Anbieter das Reiseziel nicht korrekt beschrieben haben, weil es zum Beispiel in Wirklichkeit niedriger liegt als versprochen, kann unter Umständen eine Preisminderung möglich sein. Dadurch sinkt nämlich die Wahrscheinlichkeit des Schneefalls. Bist Du gezwungen, für den Wintersport in höher gelegene Gebiete auszuweichen, muss der Reiseveranstalter dann höchstwahrscheinlich die Fahrtkosten übernehmen.
Die Höhe der Minderung hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und ist individuell mit dem Reiseveranstalter zu klären.
In den meisten Fällen kannst Du jedoch nicht mit einer Preisminderung bei Schneemangel rechnen. Bei fehlendem Schnee handelt es sich um das sogenannte allgemeine Lebensrisiko eines Reisenden. Deshalb greifen in der Regel auch Reiserücktrittsversicherungen nicht. Mangelnder Schnee lässt sich ebenso wenig ausschließen wie Regen beim Strandurlaub an der Nordsee.
Mit dem Reiseveranstalter in Kontakt treten
Hat der Reiseveranstalter ein Versprechen auf Schnee gegeben und es ist absehbar, dass nichts daraus wird? Egal ob Du vor dem Reiseantritt stehst oder Dich schon am Ferienort befindest, melde Dich direkt beim Reiseveranstalter, wenn der Schnee ausbleibt – am besten telefonisch und schriftlich. Solltest Du später Dein Recht einklagen wollen, benötigst Du einen Nachweis über die Kommunikation.
Alternativangebote durch den Reiseveranstalter einholen
Kläre mit dem Reiseveranstalter, ob es Alternativen für die Reise gibt, eventuell lässt sich die Reise kostenfrei oder kostengünstig verschieben. Oder frage nach anderen winterlichen Freizeitaktivitäten, für die es keinen oder nicht so viel Schnee braucht, wie Winterwanderungen. Einige Winterurlaubsgebiete haben sich bereits darauf eingestellt, ihren Gästen gute Ausweichmöglichkeiten bei fehlendem Schnee zu präsentieren, unter anderem mit Bergbahnen, die das ganze Jahr über in Betrieb sind.
Reisemangel im Winterurlaub dokumentieren
Wenn Du bereits am Urlaubsort angekommen bist und dort kein Schnee gefallen ist, sammle unbedingt entsprechende Beweise für jeden einzelnen Tag (Fotos, Wetterberichte etc.). Notiere Dir auch die Namen und Kontaktdaten von anderen Reisenden als ZeugInnen. Um später Deine Rechte wie eine anteilige Preiserstattung geltend zu machen, sind solche Nachweise wichtig. Dabei geht es unter anderem darum, ob das Skifahren nur an einzelnen Tagen nicht möglich war oder während des kompletten Urlaubs.
Erstattung von Skikursen und Skipässen
Ob Du das Geld für Skikurse und bereits im Voraus gekaufte Mehrtageskarten für die Skipisten erstattet bekommst, musst Du individuell abklären. Gehe dafür die Geschäftsbedingungen gründlich durch. Bei Saisonkarten ist es in der Regel nicht möglich, eine Erstattung zu erhalten, weil Du auch zu einem späteren Zeitpunkt anreisen könntest.
Fazit
Es ist ratsam, im Fall von fehlendem Schnee frühzeitig das Gespräch mit dem Reiseveranstalter zu suchen und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuarbeiten. Die besten Chancen hast Du, wenn Schnee ausdrücklich versprochen wurde. Achte bei der Buchung unbedingt auf flexible und kostengünstige Stornogebühren, damit der finanzielle Schaden gering bleibt, wenn es nicht schneit.
Falls nötig, sollten Reisende rechtlichen Rat von ExpertInnen in Anspruch nehmen, um ihre Rechte durchzusetzen – wenn sich das finanziell lohnt. Dieser Artikel vermittelt Dir nur einen ersten Überblick und kann keine Rechtsberatung ersetzen.