Schweizer Flagge, Stempel und Flugzeugmodell
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Was Du wissen musst, wenn unterwegs etwas schiefläuft

Du freust dich auf Sonne, Meer oder ein verlängertes Wochenende – doch dann steht auf der Abflugtafel: annulliert. Oder der Rückflug verspätet sich um Stunden, weil gestreikt wird. Manchmal trifft es Reisende noch härter: Die gebuchte Airline ist plötzlich pleite. Was nun? Wenn du aus der Schweiz reist, gelten für dich zwar viele der bekannten EU-Fluggastrechte – aber eben nicht alle. Dieser Überblick zeigt dir, welche Rechte dir zustehen – und wie du sie durchsetzt, damit kleine oder grosse Zwischenfälle nicht die ganze Reise verderben.

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Symbol für das Reiserecht
Unsere Tipps richtig angewandt, ist das Recht auf deiner Seite © Fotolia/BillionPhotos.com

Deine Rechte im Überblick

Wer von der Schweiz aus in die Ferien startet, ist rechtlich meist besser abgesichert, als viele denken. Die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied, hat aber zahlreiche Regelungen aus Brüssel übernommen – darunter auch die EU-Fluggastrechteverordnung. Ob Flugausfall, massive Verspätung oder Airline-Pleite: In vielen Fällen hast du Anspruch auf Rückerstattung, Ersatzbeförderung oder sogar eine finanzielle Entschädigung. Entscheidend ist, wie und wo Du gebucht hast – und ob du als Individualreisender unterwegs bist oder im Rahmen einer Pauschalreise. Auch Streiks oder Naturereignisse können Deine Reise beeinflussen, doch nicht jeder Zwischenfall ist automatisch ein höherer Umstand, der die Airline entlastet. Es lohnt sich, vorbereitet zu sein: Denn wer seine Rechte kennt, spart Nerven und oft auch Geld.

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Zwei Tischflaggen, die EU-Flagge und die Schweizer Flagge, symbolisieren das bilaterale Abkommen im Luftverkehr.
EU und Schweiz: Das Luftverkehrsabkommen sorgt für gleiche Fluggastrechte bei Reisen zwischen beiden Partnern © stock.adobe.com - corund

Warum EU-Recht auch in der Schweiz gilt

Seit 2002 gilt zwischen der Schweiz und der EU ein bilaterales Luftverkehrsabkommen. Dieses sorgt dafür, dass Schweizer Reisende bei Flügen mit Abflug in der Schweiz oder bei Landung in der EU – sofern eine europäische Fluggesellschaft involviert ist – dieselben Ansprüche haben wie EU-BürgerInnen. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) regelt genau, was dir bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung zusteht. Wichtig: Diese Rechte greifen nicht, wenn du von einem Drittstaat in die Schweiz fliegst und dabei eine Nicht-EU-Airline nutzt. Das bedeutet: Wer zum Beispiel mit Emirates von Dubai nach Zürich fliegt, hat keinen Anspruch auf diese Entschädigung. Umso besser also, sich schon bei der Buchung die Bedingungen anzuschauen.

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Informationstafel am Flughafen mit stornierten Flügen © iStock.com/narvikk
Informationstafel am Flughafen mit stornierten Flügen © iStock.com/narvikk

Flugausfall: Deine Optionen

Wird dein Flug kurzfristig gestrichen – also weniger als 14 Tage vor Abreise –, kannst du zwischen Rückerstattung und Ersatzbeförderung wählen. Zusätzlich steht dir bei vielen Flügen eine pauschale Entschädigung von 250 bis 600 CHF zu. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz. Entscheidend ist: Die Airline muss für den Ausfall verantwortlich sein. Technische Probleme, Personalengpässe oder schlechtes Management gelten nicht als aussergewöhnliche Umstände. Bei Naturkatastrophen oder politischer Instabilität sieht es allerdings anders aus – dann entfallen Entschädigungszahlungen, aber die Airline muss dir trotzdem eine Betreuung (Essen, Unterkunft, Informationen) anbieten.

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HolidayCheck Tipp

Notiere Flugnummer, Uhrzeit und Grund für den Ausfall – das hilft bei späteren Reklamationen.

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Verschulden Airlines grobe Verspätungen, kann Anspruch auf eine Entschädigung bestehen. © iStock via Getty/anyaberkut
Verschulden Airlines grobe Verspätungen, kann Anspruch auf eine Entschädigung bestehen. © iStock via Getty/anyaberkut

Flugverspätung: Ab wann hast Du Anspruch?

Nicht jede Verspätung bringt automatisch eine Entschädigung – doch je länger die Wartezeit, desto mehr Rechte hast du. Ab einer Verspätung von zwei Stunden (bei Kurzstrecken) muss die Airline Dich mit Getränken und Snacks versorgen. Dauert es länger, kommen auch Unterkunft und Transport zum Hotel dazu. Wenn du mehr als drei Stunden verspätet ankommst, steht dir oft die gleiche pauschale Entschädigung zu wie bei einem Flugausfall – vorausgesetzt, die Airline ist verantwortlich. 
Auch hier gilt: Dokumentiere alles so genau wie möglich und fordere deine Rechte aktiv ein. Besonders wichtig: Bewahre Bordkarten, Buchungsbestätigungen und Quittungen auf – sie sind Dein Beleg im Streitfall.

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Ein Warnschild mit der Aufschrift „Streik“ vor einem Flugzeug am Flughafen symbolisiert Flugausfälle und die Frage nach Entschädigungsansprüchen der Passagiere.
Nicht jeder Streik befreit Airlines von ihrer Pflicht: Bei internen Arbeitskämpfen wie Piloten- oder Kabinenpersonalstreiks haben Fluggäste oft Anspruch auf Entschädigung © stock.adobe.com - Animaflora PicsStock

Streik – und wer haftet?

Nicht jeder Streik bedeutet, dass die Airline automatisch aus der Pflicht ist. Bei hausinternen Streiks, zum Beispiel vom Kabinenpersonal oder der Pilotengewerkschaft, muss die Fluggesellschaft in vielen Fällen trotzdem zahlen – denn solche Konflikte gelten nicht automatisch als aussergewöhnlich. Anders ist es bei Streiks von Drittparteien, etwa beim Flughafen-Sicherheitsdienst oder der Gepäckabfertigung. Hier kann die Airline meist nichts dafür. Du hast dann keinen Anspruch auf Entschädigung, wohl aber auf Betreuung und Rückerstattung. 

Wichtig: Informiere dich vorab über geplante Streiks und prüfe, ob du alternative Verbindungen wählen kannst. So lässt sich im Ernstfall Stress vermeiden – oder du kannst zumindest schnell reagieren.

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Ein Flugzeug am Flughafen hinter einem rot-weißen Absperrband mit der Aufschrift „Insolvenz“, Symbol für eine Airline-Pleite und die Folgen für Passagiere.
Wenn eine Airline insolvent geht, verlieren Direktbucher oft ihr Geld – sicherer ist eine Pauschalreise, bei der der Veranstalter haftet © stock.adobe.com - studio v-zwoelf

Airline pleite – was nun?

Eine Airline-Insolvenz ist ein echter Alptraum für Reisende. Wer direkt bei der Fluggesellschaft gebucht hat, bleibt im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen – denn das Ticket verfällt oft, ohne dass eine Rückerstattung möglich ist. Du wirst zur Gläubigerin oder zum Gläubiger im Insolvenzverfahren, was selten zu einer Auszahlung führt. Besser ist es, wenn dein Flug Teil einer Pauschalreise ist. Dann haftet der Veranstalter und sorgt für Ersatzbeförderung oder Rückzahlung. Das ist im Bundesgesetz über Pauschalreisen (PRG) geregelt. 

Besonders hilfreich: Wenn du mit Kreditkarte bezahlt hast, kannst du unter Umständen über den Chargeback-Service dein Geld zurückfordern – je nach Karte und Bank.

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Zwei Koffer stehen an einem Flughafen. Dahinter startet ein Flugzeug.
Mit einer Pauschalreise buchst Du Flug und Hotel in einem. © stock.adobe.com -aanbetta

Pauschalreise oder Einzelleistung?

Ob du im Fall der Fälle abgesichert bist, hängt stark davon ab, wie du gebucht hast. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei Hauptbestandteilen – etwa Flug und Hotel –, die über denselben Anbieter gebucht wurden. Nur dann greift der gesetzliche Schutz aus dem PRG. Bei Einzelleistungen, also wenn du Flug und Unterkunft separat buchst, bist du rechtlich weniger geschützt. Gerade bei Problemen im Ausland – etwa wenn der Rückflug ausfällt oder der Veranstalter insolvent ist – bist du dann oft auf dich allein gestellt. 

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HolidayCheck Tipp

Gerade bei teureren Reisen oder Fernreisen lohnt sich eine Pauschalbuchung über einen seriösen Veranstalter – mit besserem Schutz und klaren Zuständigkeiten.

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Reiseplanung am Laptop © hocus-focus/iStock / Getty Images Plus via Getty Images
Reiseplanung am Laptop © GettyImages - hocus-focus

Buchungsportale und Drittanbieter

Online-Buchungsplattformen wirken oft praktisch und günstig – doch viele Reisende übersehen, dass diese nur als Vermittler auftreten. Das bedeutet: Im Problemfall ist nicht die Plattform dein Ansprechpartner, sondern der jeweilige Anbieter. Noch komplizierter wird es, wenn Anbieter im Ausland sitzen oder keine Rückerstattung anbieten, etwa bei Billigtickets. Auch die Kommunikation kann schwierig sein, wenn kein Kundenservice auf Deutsch vorhanden ist. Achte bei der Buchung auf Hinweise wie Paketreise oder nur Vermittlung. Prüfe auch, ob es eine Zahlungsgarantie oder Insolvenzabsicherung gibt. Im Zweifel ist eine Buchung über ein Schweizer Reisebüro oder einen Veranstalter oft sicherer – auch wenn es etwas mehr kostet.

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Schweizer Flagge
Für Schweizer Reisende gelten eigene Regeln: kürzere Fristen, andere Stellen – aber oft ähnliche Kulanzlösungen wie in der EU © stock.adobe.com - Negro Elkha

Besonderheiten für Schweizer Reisende

Auch wenn die Schweiz viele EU-Regeln übernommen hat, gibt es einige Unterschiede. So gelten beispielsweise andere Fristen für Reklamationen: Während du in der EU oft zwei Jahre Zeit hast, beträgt die Frist in der Schweiz bei gewissen Ansprüchen nur ein Jahr. Auch die zuständigen Stellen unterscheiden sich. Zudem ist der Konsumentenschutz in der Schweiz eigenständig organisiert – es gibt keine zentrale EU-Schlichtungsstelle. Schweizer Reisende sollten sich daher im Problemfall an Organisationen wie die Stiftung für Konsumentenschutz oder einen spezialisierten Anwalt wenden. 

Wichtig: Lass dich nicht verunsichern – viele Airlines bieten auch in der Schweiz vergleichbare Kulanzlösungen wie in der EU.

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Frau steht mit Sonnenhut am Flughafen © Shutterstock
Frau steht mit Sonnenhut am Flughafen © Shutterstock

Tipps & Anlaufstellen

Im Streitfall zählt vor allem eins: gute Vorbereitung. Halte alle Belege wie Bordkarten, E-Mails, Quittungen und Screenshots griffbereit. Nutze Vorlagen für Reklamationen – viele findest du online, etwa bei Fairplane, AirHelp oder Flightright. Bei Pauschalreisen hilft dir der Veranstalter, bei Einzeltickets musst du dich direkt an die Airline wenden. In der Schweiz kannst du dich zudem an den Konsumentenschutz, die Ombudsstelle der Reisebranche oder an eine Rechtsberatung wenden. 

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HolidayCheck Tipp

Bezahle möglichst per Kreditkarte, buche bei seriösen Anbietern – und informiere dich vor der Reise über deine Rechte. So kannst du im Ernstfall ruhig bleiben und schneller handeln.

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