Informationen des Hoteliers zu Corona-Maßnahmen
Update: 2020-10-09
2. Wir stellen sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen. Es liegt in unserer Verant-wortung dafür zu sorgen, dass Gäste und Mitarbeitende die Massnahmen einhalten.
3. Mitarbeitende und andere Personen halten 1.5 Meter Abstand zueinander. Für Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 1.5 Metern sollen die Mitarbeitenden durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchfüh-rung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert sein.
4. Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.
5. Kranke im Betrieb schicken wir umgehend nach Hause und weisen sie an, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen.
6. Wir berücksichtigen die spezifischen Aspekte der Arbeit und der Arbeitssituationen, um den Schutz von Mitar-beitenden und Gästen zu gewährleisten.
7. Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen und Einbezug der Mitarbeitenden bei der Umsetzung der Massnahmen.
8. Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen
9. Die Personendaten der Gäste werden gemäss Punkt 9 erfasst.
1. HÄNDEHYGIENE
Alle Personen im Betrieb reinigen sich regelmässig die Hände. Das Anfassen von Objekten und Oberflächen ist möglichst zu vermeiden.
Massnahmen
Aufstellen von Händehygienestationen: Die Gäste müssen sich bei Betreten des Betriebs die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren können.
An sämtlichen Eingängen (Lobby, Terrasse, Restaurant-Eingang, Mitarbeitereingang, Eingang Garage vor Liften) steht Desinfektionsmittel bereit. Verantwortlich für Funktionstüchtigkeit, Sauberkeit und Auf-füllen ist die Service-Abteilung im Restaurant- und die Reception im Lobby-Bereich. Alle anderen Berei-che übernimmt die Haustechnik-Abteilung.
Alle Personen im Betrieb waschen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife. Dies insbesondere nach Ankunft sowie vor und nach Pausen. An Arbeitsplätzen, wo dies nicht möglich ist, muss eine Hän-dedesinfektion erfolgen.
Jede Abteilung verfügt über mind. 1 Desinfektionsstation. Verantwortlich sind die Abteilungsleiterinnen
Vor folgenden Arbeiten sind die Hände immer zu waschen oder zu desinfizieren:
Tische eindecken, Servietten falten und Besteck polieren.
Aufdecken nicht mit Stoffhandschuhen! Entweder mit frisch desinfizierten Händen oder mit Latex-Hand-schuhen.
2. GÄSTEGRUPPEN AUSEINANDERHALTEN
Wir stellen sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen
Massnahmen
Die Personen einer Gästegruppe müssen nicht vorreservieren und können zu unterschiedlichen Zeiten eintreffen.
In Gästebereichen einschliesslich Bar, in denen die Konsumation sitzend an Tischen erfolgt, sind die Gästegruppen an den einzelnen Tischen so zu platzieren, dass der erforderliche Mindestabstand von 1.5 Metern zwischen den einzelnen Gruppen eingehalten wird. Wir sorgen dafür, dass die Tische in den Restaurants, bzw. die Plätze zwischen den Gruppen am Teppanyaki-Herd 1.5 Meter betragen.
Sollte dies, in Ausnahmesituationen, einmal nicht möglich sein, nehmen wir zwingend die Kontaktdaten einer Person pro Gästegruppe auf. Wenn die Konsumation stehend erfolgt (z. B. Apéros), müssen die Kontaktdaten der dort anwesenden Personen erhoben werden, wenn es während mehr als 15 Minuten zu einer Unterschreitung des erforderli-chen Abstands ohne Schutzmassnahmen kommt.
Bei Seminaren und Banketten ist die Aufnahme der Kontaktdaten Sache des Veranstalters. Ist das Hotel der Veranstalter, nehmen wir die Kontaktdaten von mind. 1 Person der Gruppe auf.
Die maximale Personenzahl für Anlässe im Stehen, beträgt 300.
Bereiche, welche von den Gästen gemeinsam genutzt werden (z. B. Kaffeepausen) müssen so organisiert sein, dass die Abstandsregeln und die Schutzmassnahmen eingehalten werden können.
Die Sushibar darf wieder genutzt werden, jedoch ist der Abstand von 1.5 Metern zwischen den Gäste-gruppen einzuhalten. Der Mitarbeiter hinter der Sushibar trägt eine Schutzmaske.
Es sind bis zu 1000 Personen zugelassen. Essen und Getränke müssen ab 300 Personen sitzend kon-sumiert werden. Die Mindestabstände innerhalb einer Gästegruppe müssen nicht eingehalten werden. Wir stellen sicher, dass sich verschiedene Gästegruppen nicht vermischen.
Kinderspielecken und Spielplätze sind erlaubt. Die Anzahl Kinder ist nicht beschränkt. Es gelten keine Mindestabstände für die Kinder. Allfälliges Spielzeug muss leicht zu reinigen sein. Eltern oder die mit der Aufsicht beauftragte Person halten die soziale Distanz zu anderen Kindern und Personen ein.
3. DISTANZ HALTEN
Mitarbeitende und andere Personen halten 1.5 Meter Distanz zueinander. Für Arbeiten mit unvermeidbarer Dis-tanz unter 1.5 Metern sollen die Mitarbeitenden durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung an-gemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert sein.
Massnahmen
Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, wenn die Distanz von 1,5 Metern während mehr als 15 Minuten nicht eingehalten werden kann.
Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-Schulter» ein Abstand von 1.5 Metern und nach hinten «Rücken-zu-Rücken» ein 1.5-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante ein-gehalten werden.
Am Teppanyaki-Tisch können wir mehr als eine Gästegruppe platzieren, sofern der Mindestabstand von 1.5 Metern zwischen den Gästegruppen eingehalten wird (Achtung bei Reservationen).
An der Bar müssen die Abstandsregeln ebenfalls eingehalten werden. Die Gästegruppen halten einen Ab-stand von 1.5 Metern zueinander ein. Um das Servicepersonal hinter der Bar immer eine Schutzmaske getragen werden. Gläser und andere Materialien, die als Mise-en-Place vorbereitet sind, müssen abgedeckt sein.
Die Mindestabstände innerhalb einer Gästegruppe müssen nicht eingehalten werden. Wir stellen sicher, dass sich verschiedene Gästegruppen nicht vermischen.
Wir stellen sicher, dass die wartenden Gäste den Mindestabstand von 1.5 Metern zu anderen Gästen einhalten können. Hierfür werden Bodenmarkierungen im Eingangsbereich vor der Bar und auf der Ter-rasse im Take Away-Bereich, sowie beim Kaffeepausenbuffet angebracht. Wir belassen die bestehen-den Bodenmarkierungen mit der 2-Meter-Angabe.
In den meisten Bereichen sind genügend Ausweichmöglichkeiten vorhanden.
Es gelten grundsätzlich keine Mindestabstände für Gäste oder Personal, wenn sie sich in Gasträumen und im Aussensitzbereich von einem zum anderen Ort fortbewegen.
Der Mindestabstand von 1.5 Metern muss auch in WC-Anlagen, Aufenthalts- und Umkleideräumen sowie anderen Personalräumen eingehalten werden. In Aufenthalts- und Pausenräumen für das Personal wird die Anzahl Personen auf 1 Person pro 4 m2 limitiert. Arbeitspausen werden bei Bedarf gestaffelt organisiert. Der Abstand von 1.5m muss eingehalten werden. Hierzu besteht ein separates Memo.
In Seminaren gilt der Mindestabstand von 1.5 Metern zwischen den Seminarteilnehmenden, sofern der Seminarraum genügend Platz dazu bietet. Wir halten uns an die Regel 4m2 pro Person im Raum. Wenn der Seminarveranstalter es verlangt, können sich bei uns bis zu 300 Personen in einem Raum aufhalten. Wir weisen den Veranstalter darauf hin, dass das Ansteckungsrisiko steigt, wenn die 4m2 pro Person nicht eingehalten werden können. Eine Gästeliste ist in jedem Fall zu führen (vom Veranstalter) und wir empfehlen in diesem Fall eine Gesichtsmaske für die Teilnehmenden. Sollte bei einem Anlass die Teilnehmerzahl den Platzbedarf von 4m2 pro Person unterschreiten, vermer-ken wir im Vertrag, dass der vom BAG empfohlene Abstand nicht eingehalten werden kann. Eine Vorlage ist hier zu finden. Wir weisen die Gäste auf die Hygiene- und Schutzmassnahmen hin. Bei Nichteinhaltung machen wir vom Hausrecht Gebrauch und bitten den Gast zu gehen, notfalls unter Polizeiandrohung.
Bei allen Eingängen, sowie an der Bar, beim Take Away und dem Eingang zum Taishi machen wir mit Plakaten< auf die Abstands- und Verhaltensregeln aufmerksam. Aktuell bieten wir nur für Kaffeepausen im Seminarbereich Buffetverpflegung an. Hier sind Bodenmar-kierungen vor dem „Osaka-Buffet“ angebracht. Damit genügend Platz vorhanden ist, dürfen keine Steh-tische, weiteren Buffets, etc. im Umkreis von 2 Metern stehen.
Massnahmen
Zwischen Gast und Personal findet kein Körperkontakt statt. Davon ausgenommen sind medizinische Notfälle. Auf Händeschütteln wird strikt verzichtet. 2 Personen, die länger nebeneinander arbeiten, halten einen Abstand von 1.5m zueinander ein, wenden sich den Rücken zu und arbeiten versetzt, oder tragen Hygienemasken (jede Abteilung hat einen Vorrat. Die Abteilungsleiter können bei der Direktion weiteres Material beziehen). Werden die Arbeitsplätze durch eine Trennwand, eine Gardine oder einen Vorhang getrennt, gilt ebenfalls kein Mindestabstand. Wir halten gegenüber Mitarbeitenden und Gästen den Mindestabstand von 1.5m ein. Ist dies auch nur kurzzeitig nicht möglich, tragen wir Schutzmasken. In den Restaurants und auf der Terrasse sind die jeweiligen Tische möglichst grosszügig aufgebaut (2 Personen am 4-er Tisch). Der vorderste Bereich des Tisches bleibt nach Möglichkeit frei. Alles was wir dem Gast übergeben, stellen wir dort hin (Speisekarte, eingeschenktes Getränk, etc.). Von dort nimmt es sich der Gast. Der Gast kann für das Abräumen der Speisen und Getränke sein leeres Geschirr wieder dorthin stellen. Tut er das nicht, räumen wir den Tisch im Beisein des Gastes entweder so ab, dass wir ihn nicht berühren. In diesem Fall waschen wir nach dem Abräumen die Hände.
Diese Regelung ist nicht mehr zwingend. Auch Zweiertische sind wieder möglich. Wo o. g. Vorgehen jedoch machbar ist, werden wir dies so tun.