Sehr gute Küche ,Frühstück sehr empfehlenswert ! Werden dieses Hotel bzw. Landhaus wieder besuchen . Dekoration des Hotels sehr empfehlenswert . Kann man sogar kaufen ....
Bestes Frühstück auf der Insel. Tolle Zimmer, habe bereits in mehreren gewohnt. War jedes Mal an einem der Tage zum Dinner, Essen, Service und Weine sind oberstes Regal!! Das ganze mit einem total familiären bzw. persönlichen Touch. besser geht es nicht. Findet in jedem Fall meine Empfehlung.
Sehr, sehr gutes Hotel mit vielen Annehmlichkeiten (Leckeres Frühstück, sehr, sehr gut Küche, Wellnessbereich sowie Fitnessbereich sehr schön)
Einziges Manko: Cocktails etwas überteuert.....
Toller Service, sehr schöner Wellnessbereich, sehr moderne Zimmer, Frühstück bis 14 Uhr, leckeres Essen, die Wünsche werden von den Augen abgelesen, Hundefreundlich
Wir sind als Familie zum ersten Mal im Landhaus Stricker abgestiegen. Bereits die Betreuung im Vorfeld der Reise (Wunscherfüllung nach Schlafutensilien, Blumen etc.) wahr sehr professionell. Die Standards eines Hauses dieser Kategorie wurden allesamt erfüllt. Aufmerksamkeit, Sauberkeit und Freundlichkeit (Herr Hoyer) prägen den Charakter des Hauses. Weiter so.
Die schönen Aufenthalte, die ich bis jetzt im Landhaus Stricker hatte, zeichneten sich vor allem durch den guten Service, das freundliche Team und die entspannte Atmosphäre aus. Ich bin unter anderem Stammgast hier, weil ich jedes Mal erneut feststelle, dass das Hotel sich auf jeden Besucher individuell einstellt und dadurch die Zeit persönlicher und familiärer gestaltet.
Eiin bisschen Luxus. Wir waren über den Valentinstag auf Sylt im Landhaus Stricker zu Gast. Ein sehr schönes Hotel mit super Verwöhn-Frühstück bis 14 Uhr. Das Personal fürs Restaurant wurde zum Teil neu eingestellt, welches manchmal noch nicht so ganz eingearbeitet war. Aber wo Menschen arbeteiten, läufts nicht immer gleich auf Anhieb ganz rund. Trotzdem haben wir uns sehr wohl gefühlt, weil auch kleine menschliche Pannen charmant überspielt wurden, was nicht unsympathisch war. Wir sind Wiederholungstäter, zum 2.…