Außergewöhnlich, Interessiert und Spannend. Das etwas andere Hotel zum Wohlfühlen. WLAN top, Sky incl., freundliches Personal und sauberes Hotel in allen Bereichen. Frühstück ausreichend und gut.
Das Hotel würde ich Geschäftsreisenden oder Kurzurlauber empfehlen. Die Zimmer sind modern, ruhig und mit sehr bequemen Betten ausgestattet. Auch die Regendusche war sehr angenehm. Abstriche gibt es beim Frühstück. Maximal Standardfrühstück mit Minimalauswahl und bei der Sauberkeit. Die Innendecken nicht die Überbezüge hatten braune Flecken. Leider nicht schön. Ansonsten für 1-2 Nächte durchaus zu empfehlen, wenn man keine zu hohen Erwartungen hat. Preise sind angemessen.
Vor 6 Jahren • Verreist als Familie im September 2019
Perfektes Hotel für Kurzurlaub+Geschäftsreisende
6 / 6
Sehr schönes, recht neues Designhotel im Stadtteil Hessental, perfekt für Kurzurlaub oder Geschäftsreise geeignet. Ausreichend Parkplätze direkt am Haus. Kleine Terrasse, auf dem man bei guten Wetter auch draußen sitzen kann.
Hotel liegt im Industriegebiet, für ein wirklich Kurzen! Stop ok.
Zimmer sind Ordentlich aber extrem Winzig. (Doppelzimmer für Singel).
Frühstück am Samstag super, am Sonntag hingegen enttäuschend. Es wurde nicht mehr aufgefüllt Dinge sind schon Leer. So etwas ist bedauerlich!
Das Smartino ist ein einfach aber modern gestaltetes Hotel im Industriegebiet Solpark. Für Geschäftsreisende ist das Hotel wohl ideal, die Zimmer sind schön aber nicht allzu groß, das gleiche gilt für Lobby, Aufenthaltsbereich und Frühstücksbuffett.
Auf der Durchreise habe ich hier eine Nacht gebucht und war positiv überrascht. Gute, saubere, zweckmässige Zimmer mit sehr gutem Bett und einer grosszügigen Dusche. Das Frühstücksbuffet ist zwar eher übersichtlich, aber die Qualität. Ich würde hier wieder buchen.
Dieses Hotel werde ich nie wieder buchen.
Verschmutzte Kissen, verklebte Fernbedienung, überall Haare und Schuppen, sehr hellhörig und zur Krönung eine riesige Spinne samt Netz (siehe Foto).
Meine Beschwerde wurde von einer freundlichen Rezeptionistin aufgenommen und nach einer Sichtung als „unzumutbar“ deklariert sowie dokumentiert.
Sie entschuldigte sich vielmals und versprach sich für mich einzusetzen und eine Erstattung zu veranlassen.
Die schriftliche Stellungnahme der Geschäftsleitung, Frau L. sah…