- Preis-Leistungs-VerhältnisSehr schlecht
- Zustand des HotelsEher schlecht
- Allgemeine SauberkeitEher gut
Im Hotel Ruthmann zahlt man wohl vor allem für die Lage am Rhein und die Hoteleigentümer scheinen kaum darauf angewiesen zu sein, die Gäste zufriedenzustellen bzw. entsprechende gute Bewertungen zu bekommen. So zahlten wir als Teil einer Hochzeitsgesellschaft einen pauschalen DZ-Preis von 85 EUR/Nacht, obwohl wir auf das Frühstück verzichteten. Dies ist der Zi-Preis für den "Rhein-Blick". Andere Hochzeitsgäste zahlten aber den gleichen Preis, obwohl sie "Bahnhofsblick" genießen durften. Das Hotel selbst ist arg in die Jahre gekommen, die Zimmer wirken alles andere als zeitgemäß (alter Teppich, keine Beleuchtung am Bett, braun oder grün gekachelte Bäder, es gibt dort noch nicht einmal Seife). Nicht nur dies sondern zahlreiche Hinweise im Zimmer und im sonstigen Hotel, was man alles NICHT darf und was einem bei Zuwiderhandlung droht geben einem das Gefühl, hier wirklich willkommen zu sein. Daher: Finger weg! Der Preis ist für die Leistung absolut zu hoch!
- ZimmergrößeEher gut
- SauberkeitEher gut
- Ausstattung des ZimmersSehr schlecht
- Kompetenz (Umgang mit Reklamationen)Schlecht
- Freundlichkeit & HilfsbereitschaftEher gut
- Rezeption, Check-in & Check-outEher schlecht
Beliebte Aktivitäten
- Sonstiges
- Lage für SehenswürdigkeitenSehr gut
Infos zur Reise | |
---|---|
Verreist als: | Paar |
Dauer: | 1-3 Tage im August 2008 |
Reisegrund: | Sonstige |
Infos zum Bewerter | |
---|---|
Vorname: | Sven |
Alter: | 31-35 |
Bewertungen: | 1 |
Wir haben im Frühjahr 2009 grundlegend renoviert. Die Hinweisschilder gibt es schon seit langem nicht mehr und Seife hat es schon immer auf den Zimmern gegeben(im Spender in der Dusche). Warum soll der Hotelier den Gast nicht darauf hinweisen, das falls er nur ein Einzelzimmer gebucht hat und dann das zweite Bett benutzt ein höheres Entgeld gefordert wird. Ich finde das nur gerecht und besser ehrlich heraus als später heimlich auf der Rechnung! Frühstück: Wenn der Hotelier VORHER informiert wurde, das kein Frühstück eingenommen wird, wird das Frühstück abgerechnet. Ansonsten haben wir das Frühstück BEREITGEHALTEN und dann muß dies auch bezahlt werden.