- Preis-Leistungs-VerhältnisSchlecht
Den Übernachtungspreis von 89.- Euro ist es nicht wert. In der Rechnung wird eine Service-Pauschale von 7 Euro berechnet. Darin enthalten: Frühstück: 5,50.-, Parkplatzgebühr: 0,90.- (also keine kostenloses Parken), W-LAN: 0,10.- (von wegen kostenlos wie auf der Homepage beschrieben) und 0,50.- für die Flasche Bier auf dem Zimmer als kostenloses Willkommensgetränk. Die letzten beiden Punkte sind definitiv eine Täuschung des Gastes/Verbrauchers. Also Geschäftsreisende aufgepasst und die Servicepauschale immer aufschlüsseln lassen, auch wenn die/der Mitarbeiter am Empfang deswegen unfreundlich und pampig reagiert.
Zimmer groß, aber die Qualität in keinem Preis-Leistungsverhältnis
Essen und Getränke ok.
Teilweise unfreundliches Personal
Übernachtung wegen Messebesuches
Beliebte Aktivitäten
- Geschäftsreise
Keine vorhanden
Infos zur Reise | |
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Verreist als: | Alleinreisend |
Dauer: | 1-3 Tage im November 2018 |
Reisegrund: | Arbeit |
Infos zum Bewerter | |
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Vorname: | Frank |
Alter: | 51-55 |
Bewertungen: | 2 |
Lieber Gast, vielen Dank für Ihre Bewertung über HolidayCheck auch wenn diese nicht sehr positiv für uns ausgefallen ist. Es tut uns sehr Leid, dass wir Sie verärgert haben! Gern hört der Gast, dass ihm aufenthaltsverschönernde Extras nicht extra in Rechnung gestellt werden: Sei es der Gästeparkplatz vor dem Haus, W-Lan oder ein kostenfreies Getränk. Kostenlos allerdings gibt es aus Sicht des Finanzamtes nicht – alles hat seinen Preis, und für jeden Umsatz wird Umsatzsteuer fällig. Während die Hauptleistung des Hoteliers, die Beherbergung samt dafür notwendiger Nebenleistungen wie Zimmerreinigung und Gestellung von Bettwäsche zum ermäßigten Satz von 7 Prozent zu versteuern ist, gilt dies nicht für sonstige, also zur Erbringung der Hauptleistung nicht zwingend erforderliche Leistungen. Für die werden volle 19 Prozent fällig. Unerheblich ist es dabei, ob der Hotelier derlei Annehmlichkeiten dem Gast als kostenloses oder kostenpflichtiges Extra anbietet, entscheidend ist vielmehr, ob sie aus Sicht des Finanzamtes eine Neben- oder aber eine sonstige Leistung darstellen. Und da heißt es aufpassen, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden. Keine einfache Aufgabe. So facettenreich die Dienstleistungen in der Gastronomie und Hotellerie, so vielfältig sind die Regelungen, gegen die verstoßen werden kann. Mit freundlichen Grüßen Familie Wirth