- Preis-Leistungs-VerhältnisGut
Ein paar Tage ausspannen - den großzügigen Spa Bereich nutzen und sich gastronomisch verwöhnen lassen, dafür war das Hotel ideal.
Die Zimmer - Haus 1 , 3. Etage , Parkblick - sind nicht gerade riesig, Sie haben aber alles Notwendige. Softdrinks in der Minibar werden täglich aufgefüllt.
Wir hatten das Buffet am Abend und natürlich Frühstück gebucht. Es war für jeden etwas dabei und von solider Qualität. Sonderwünsche wurden von den Köchen gerne erfüllt.
Der Service war durch die Bank freundlich und ohne Beanstandungen.
Wir wanderten ein wenig in beide Richtungen entlang des Sees. Die örtlichen Kräfte sind mit dem Beseitigen der Sturmschäden im Wald noch einige Wochen beschäftigt, die Wege sind soweit frei. Parkmöglichkeiten nahe des Hotels 9 Euro am Tag, der nächste öffentliche Parkplatz ist einen knappen Kilometer entfernt. Man sollte die Preisfindung für den Parkplatz überdenken.
Beliebte Aktivitäten
- Wellness
- Sport
In den 3 Tagen haben wir überwiegend die Pool- und Saunalandschaft genutzt, sie ist recht groß und man kann im Winter draussen schwimmen. An einigen Kursangeboten ( Gymnastik ) haben wir teilgenommen und für gut befunden. Abendliches Entertainment gab es nicht, vielleicht der geringen Gästezahl geschuldet.
Infos zur Reise | |
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Verreist als: | Familie |
Dauer: | 3-5 Tage im Februar 2018 |
Reisegrund: | Wandern und Wellness |
Infos zum Bewerter | |
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Vorname: | Jens |
Alter: | 51-55 |
Bewertungen: | 8 |
Lieber Gast "Jero", ein ganz herzliches Dankeschön für Ihren Besuch im A-ROSA Scharmützelsee, sowie für Ihre Zeit uns Ihre Eindrücke zu schildern. Es liegt dem gesamten Team sehr am Herzen, Ihnen eine schöne und unbeschwerte Auszeit zu bereiten und das Gefühl zu vermitteln, einfach mal die Seele baumeln zu lassen. Dass wir dieses bei Ihnen erreichen konnten, freut uns sehr. Gerne haben wir Ihre lobenden Worte an unser Team weitergeleitet. Herzlichen Dank dafür! Bitte erlauben Sie uns, Ihnen an dieser Stelle ein Feedback zu den Parkgebühren zu geben: Die Parkmöglichkeiten hier im Resort waren und sind grundsätzlich schon immer kostenpflichtig, nur haben wir diese bislang immer in der Logisrate inkludiert. Für die neue Berechnung der Parkgebühren berufen wir uns auf ein veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, AktZ.: XI 11/14) vom Juli 2016, in dem es heißt, dass die Überlassung von Hotelparkplätzen dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 19% unterliegt. Sie darf also nicht wie die Logis mit 7% versteuert werden. Lieber Gast "Jero", wir würden uns freuen, Sie bald wieder begrüßen und verwöhnen zu dürfen und wünschen Ihnen bis zum Wiedersehen eine schöne und gesunde Zeit. Herzliche Grüße aus Bad Saarow Kerstin Brinkmann Direktionsassistentin