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Resad (46-50)
DeutschlandAus Deutschland
Verreist als Paar • Juni 2019 • 1 Woche • Strand
Vor Renovierung oder Betreiberwechsel
Das Hotel wurde übernommen und renoviert und hat am 01.Mai 2025 neu eröffnet. (Quelle Hotelier, Mai 2025)
Kann noch besser sein
4,0 / 6

Allgemein
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
    Gut

Gut nicht schlecht, aber das Speiss kann noch besser sein. Das Grill muss wenig Backen. Tschüsss... Wass soll ich noch schreiben..


Zimmer
  • Eher gut
  • Das Bett ist zu eng 200x140 das ist für Kinder


    Restaurant & Bars
  • Schlecht
  • Wir war am 6. Juni 2019 bis 18 Juni 2019, jeden zweite Person war krank, kotzen und Durchfall


    Service
  • Gut
  • Super


    Lage & Umgebung
  • Gut
  • Schön


    Aktivitäten
  • Sehr gut
  • Beliebte Aktivitäten

    • Strand

    Zu wenig requisite


    Preis-Leistungs-Verhältnis: Eher gut
    Infos zur Reise
    Verreist als:Paar
    Dauer:1 Woche im Juni 2019
    Reisegrund:Strand
    Infos zum Bewerter
    Vorname:Resad
    Alter:46-50
    Bewertungen:2
    Kommentar des Hoteliers

    Lieber Reşat, Wir danken Ihnen für Ihre Kritik und Sie können sich sicher sein, dass wir diese sehr Ernst nehmen und an die entsprechenden Verantwortlichen weiterleiten. Die Zufriedenheit unserer Gäste ist vorrangiges Ziel unseres Hotelmanagements. Wir sind sehr an den Wünschen der Gäste interessiert. Sie helfen uns dabei, unseren Service in allen Bereichen zu verbessern und somit die Gäste noch mehr zufrieden zu stellen. Gern gehen wir auf die Belange unserer Gäste ein und bemühen uns, um eine entsprechende Umsetzung. Wir haben im Hotel im Hochsaison durchschnittlich 800-900 Gäste mit Kindern. Alle masse wie auch die Bettgrössen entsprechen der Internationalen Masse. Die Beschuldigung dass jeder zweite Gast krank war überstimmt nicht mit der Wahrheit. Das Haus hat einen gesetzlich kontroliertes Arztlicheskontrollbuch wo man das ganze verfogen kann. Ausserdem werden solche fälle auch von den Reiseagenturen verfolgt und an Ihre Gäste weitergeleitet. Solche beschuldigungen zur verbreiten ohne es beweissen zu können ist gesetzlich verboten. Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die…….. § 187 Verleumdung Mit freundlichen Grüssen, Ihr Diamond Beach Hotel Team beach.fom@thediamondhotels.com