Alle Bewertungen anzeigenVor 5 Jahren • Verreist als Paar im September 2020
Karl-Heinz(61-65)
2 BewertungenSchriftl. Buchungsbestätigungen nicht verbindlich.
1 / 6
Keine möglich, da die vorliegende Buchungsbestätigung vom Inhaber ohne Begründung zurückgenommen wurde. Ignoranz des Inhabers bzgl. Beherbungsvertrages, schriftl. Buchungsbestätigung. Nicht lösungsorientiert bzgl. der Belange und Forderungen des Gastes
Aktivitäten
Beliebte Aktivitäten
- Sonstiges
Preis-Leistung
Sehr schlecht

