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Karl-Heinz(61-65)Deutschland
2 Bewertungen
Vor 5 Jahren • Verreist als Paar im September 2020
Schriftl. Buchungsbestätigungen nicht verbindlich.
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Keine möglich, da die vorliegende Buchungsbestätigung vom Inhaber ohne Begründung zurückgenommen wurde. Ignoranz des Inhabers bzgl. Beherbungsvertrages, schriftl. Buchungsbestätigung. Nicht lösungsorientiert bzgl. der Belange und Forderungen des Gastes


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