Fluggastrechte
Flugausfall und verschwundenes Gepäck: So reagierst Du richtig
Gründe dafür, warum es an Flughäfen immer wieder zu Ausfällen und Verwirrung kommen kann, gibt es viele: vom Wetter über Personalmangel bis gehackter oder fehlerhafter Flughafen-Software. Falls Dein Flug ausfällt oder Dein Gepäck nicht am Bestimmungsort eintrifft, stehen Dir diese rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung.
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Flugausfall: Die ersten Maßnahmen
Bei einem gestrichenen Flug solltest Du Dich sofort an die entsprechende Fluglinie wenden. Hast Du eine Komplettreise reserviert, kontaktiere das Reisebüro oder den Reiseanbieter. Grundsätzlich können Fluggäste in dieser Situation von der Airline einen Alternativflug fordern.
Hierzu sind die Unternehmen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung verpflichtet. Schließlich besteht ein Vertrag, den die Airlines einhalten müssen. Allerdings kann es passieren, dass den Fluggästen als Option eine Bahnfahrt oder ein Flug mit einer anderen Gesellschaft vorgeschlagen wird. Dies ist rechtlich zulässig.
Kostenrückerstattung fordern
Startet der Ersatzflug erst am folgenden Tag, muss die Fluglinie die Übernachtungskosten übernehmen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Unternehmen den Flugausfall verschuldet hat. Hierunter fallen auch Personalengpässe.
Stellt die Fluggesellschaft gar keine Alternative bereit, können Betroffene eigenständig einen neuen Flug reservieren und die Ausgaben später zurückfordern. Wichtig ist dabei, sich die Streichung vom Personal schriftlich bestätigen zu lassen. Am besten fotografierst Du zusätzlich die Anzeigetafel und bewahrst alle Buchungsbelege auf.
Kommt ein Ersatzflug für Dich nicht in Betracht oder möchtest Du von der Reise absehen, steht Dir eine Preiserstattung zu. Manche Airlines erstatten das Geld direkt, andere bieten Gutscheine an. Allerdings kannst Du in diesem Fall auf eine Gelderstattung bestehen.
Recht auf Entschädigung
Wurde Dein Flug weniger als 14 Tage vor dem Start annulliert, kannst Du eventuell eine Entschädigung beanspruchen. Laut EU-Fluggastrechteverordnung erhalten Fluggäste je nach Streckenlänge eine Summe zwischen 250 und 600 Euro. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn der Flug wegen außergewöhnlicher Umstände ausgefallen ist. Dazu gehören beispielsweise schlechte Witterung, Arbeitsniederlegungen oder politische Unruhen.
Außerdem muss die Airline keine Entschädigung leisten, wenn Du mit der angebotenen Alternative höchstens zwei Stunden früher als ursprünglich geplant abfliegst und maximal vier Stunden später als vorgesehen am Ziel ankommst. Hat die Airline weniger als sieben Tage vor Abflug über die Annullierung informiert, gelten andere Bestimmungen. Dann darf der Ersatzflug höchstens eine Stunde vor der geplanten Abflugzeit liegen und nur zwei Stunden später als ursprünglich vorgesehen das Reiseziel erreichen.
Wurde Dein Flug mehr als 14 Tage vorher gestrichen, hast Du keinen Anspruch auf einen Ersatzflug oder Entschädigungen. Stattdessen erhältst Du einfach Dein Geld zurück.
Bei Flügen außerhalb der EU gilt hingegen das Montrealer Übereinkommen. Allerdings nur innerhalb der Staaten, die es unterzeichnet haben. Hier müssen die Airlines für den Schaden aufkommen, der durch die Flugverzögerung entstanden ist. Du musst diesen jedoch nachweisen können. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für Übernachtungen.
Verschwundenes Gepäck
Ebenfalls ärgerlich: Der Koffer trifft entweder verspätet am Ziel ein oder verschwindet komplett. Sollte sich Dein Gepäck nicht auf dem Gepäckband befinden, gehe direkt zum Lost-and-Found-Schalter. Bei Pauschalreisen kontaktiere sofort den Veranstalter, denn dann kannst Du später eine Preisminderung verlangen.
Ist der Koffer nicht auffindbar, musst Du eine Verlustmeldung aufgeben. Dabei werden Deine Telefonnummer sowie die Adresse notiert, an die das Gepäck geliefert werden soll. Die Fluggesellschaft übernimmt die Kosten für die nötigsten Gegenstände wie Hygieneartikel und Unterwäsche. Deshalb solltest Du die Belege aufbewahren und später bei der Airline einreichen.
Nach fünf Tagen ohne Koffer erhältst Du in der Regel ein Formular zugeschickt. Du musst das Gepäckstück sowie den Inhalt beschreiben. Ist der Koffer auch nach 21 Tagen nicht auffindbar, gilt er als verloren. Dann muss die Airline diesen ersetzen. Allerdings gibt es eine Haftungshöchstgrenze von 1.500 Euro pro Fluggast, wie die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt. Deshalb solltest Du Wertgegenstände wie Laptop oder teuren Schmuck immer im Handgepäck transportieren. Gut zu wissen: Auch bei Beschädigung des Koffers hast Du das Recht auf eine Entschädigung. Am besten meldest Du den Schaden direkt am Flughafen.
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