Ein Baum steht in einem Wald in Flammen.
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Waldbrennen, Wirbelstürme & Co

Ferien nach Naturkatastrophen – was Du beachten solltest

Rauchende Ruinen, verwüstete Poollandschaften und Häuser ohne Fenster – die Bilder von den Waldbrennen auf Rhodos oder von der Zerstörung durch den Hurrikan Otis in Acapulco waren verheerend, Lust auf Ferien machten sie kaum. Und doch reisten bereits wenige Tage nach dem Feuerinferno auf Rhodos wieder Gäste auf die griechische Insel. Konnten sie ihre Ferien wirklich geniessen? Und warum haben sie ihre Reise nicht storniert? Wann du guten Gewissens in ehemalige Katastrophengebiete reisen kannst und in welchen Fällen du es unterlassen solltest, erfährst du in diesem Artikel.

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Naturkatastrophe: unbedenkliche Reiseländer

Schneller Wiederaufbau und gute Versorgung

Ob es eine gute Idee ist oder nicht, nach einer Naturkatastrophe in ein betroffenes Reiseland zu reisen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sollte die Gefahr gebannt, die Anreise unproblematisch und dein Hotel vor Ort erhalten sein, spricht eigentlich nichts gegen Ferien in der betroffenen Region. Eigentlich? Vielleicht sagt dir dein persönliches Wohlbefinden etwas ganz anderes und du möchtest deine Ferien nicht an einem Strand verbringen, an dem kurz zuvor Menschen um ihr Leben fürchteten. In diesem Fall solltest du darüber nachdenken, dass die Menschen vor Ort auf den Tourismus als Einnahmequelle angewiesen sind und dich mit offenen Armen empfangen werden. Ein gutes Beispiel für die grossherzige Gastfreundschaft nach einer naturkatastrophe ist Rhodos.

Naturkatastrophe: bedenkliche Reiseländer

Vorsicht bei humanitären Katastrophen nach der Naturkatastrophe

Nicht antreten solltest du deine Ferien nach einer Naturkatastrophe, wenn auf das Schreckensszenario im Reiseland eine humanitäre Katastrophe folgt. Dieses Szenario hängt von der wirtschaftlichen und politischen Instabilität deines Reiselandes ab. Erdbeben und Hurrikane können die Infrastruktur von Entwicklungs- oder Schwellenländern so stark beeinträchtigen, dass ein Ferienaufenthalt in diesen Ländern längerfristig nicht mehr möglich ist. Die Kriminalitätsrate steigt und das Risiko von Seuchen und Krankheiten nimmt zu. In diesen Fällen spricht das Auswärtige Amt oder das Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten eine Reisewarnung aus. Gibt es eine konkrete Reisewarnung des Auswärtigen Amts, kannst du deine vor der Naturkatastrophe im Reiseland gebuchte Reise kostenfrei stornieren.

Beispiel Acapulco: Nichts geht mehr

„Aufgrund des verheerenden Hurricanes Otis am 25.10.2023 ist die Infrastruktur an der Küste Guerreros um Acapulco weitgehend zerstört; Tourismusreisen in die Region dürften bis auf weiteres nicht möglich sein“, so lautet die Warnung für Acapulco auf der Website des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten in Österreich. Auch das Auswärtige Amt rät von Reisen in den Bundesstaat Guerrero ab. Der Hurrikan Otis zerstörte im Oktober 2023 mehr als 80 Prozent aller Hotels und 95 Prozent aller Geschäfte. Obwohl die Region auf den Tourismus angewiesen ist, solltest du Acapulco und Umgebung immer noch meiden. Der Präsident des Landes hat zwar einen raschen Wiederaufbau versprochen, ExpertInnen gehen aber davon aus, dass dieser ein bis zwei Jahre dauern wird. In dieser Zeit ist mit dem Anstieg der Kriminalität in der von Armut und Arbeitslosigkeit gebeutelten Region zu rechnen.

Zerstörte Hotels am Strand von Acapulco, Mexiko, nach dem Hurrikan Otis in 2023
Der Ferienort Acapulco, Mexiko, ist nach dem Hurrikan Otis im Jahr 2023 völlig zerstört. ©Shutterstock-2023-2407310073_ewt7kl
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HolidayCheck-Tipp

Solltest du deine Ferien in einem ehemaligen Katastrophengebiet planen, informiere dich auf der Webseite des Auswärtigen Amts oder bei der Weltgesundheitsbehörde über Sicherheits- und Gesundheitliche Risiken im jeweiligen Reiseland.

Stornierung von vor einer Naturkatastrophe gebuchten Reisen

Naturkatastrophe: Stornierung von Pauschalreisen

Pauschalreisende profitieren im Notfall von den Stornierungsbedingungen ihrer Reiseanbieter. In dem Fall, dass du deine Reise bereits vor der Naturkatastrophe gebucht hast und nun nicht mehr antreten möchtest, kannst du sie bei anhaltenden aussergewöhnlichen Umständen kostenfrei stornieren, sie umbuchen oder die Minderung des Reisepreises beantragen. Dazu gehört, dass ein Aufenthalt in der betroffenen Region nicht zumutbar ist, dass die Anreise stark beeinträchtigt wird und dass nach wie vor Gefahr besteht.

Beginnt deine Reise erst einige Wochen oder Monate nach der Naturkatastrophe, hast du kein generelles Recht auf die gebührenfreie Stornierung deiner Reise. In diesem Fall warten die Reiseunternehmen ab, ob sich die Lage vor Ort entspannt. Ängste und Sorgen sowie moralische oder ästhetische Bedenken gelten nicht. Wir empfehlen dir, ebenfalls abzuwarten und die Reise erst kurzfristig zu stornieren. Sollte weiterhin eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegen, stehen deine Aussichten gut, dass du dein Geld zurückbekommst.

Je länger die Zerstörung durch Naturgewalten an deinem Ferienziel zurückliegt und je weiter das Ereignis von deinem Ferienort entfernt war, desto schwieriger wird es allerdings, deine vor der Naturkatastrophe gebuchte Reise kostenfrei zu annullieren. Konkret heisst das: sollte dein gebuchtes Hotel durch eine Naturkatastrophe zerstört worden sein, bekommst du dein Geld zurück. Ist nur der Wald rund um dein Hotel abgebrannt, ist dir der Ferienaufenthalt vor Ort zumutbar. Beachte, dass Reiseanbieter den Reisevertrag von ihrer Seite ebenfalls lösen können, wenn die Bedingungen vor Ort nicht mehr gegeben sind. In diesem Fall solltest du dein Geld zurückfordern. Du kannst selbstverständlich auch nach Preisminderungen oder Alternativen fragen.

Naturkatastrophe: Stornierung von Individualreisen

Individualreisende sind im Falle eines Desasters am Ferienort zusätzlich benachteiligt. Da du die Anreise und die Unterkünfte getrennt gebucht hast, ist es schwerer, sie umzubuchen oder kostenfrei zu stornieren. Wenn du keine Reiseversicherung hast, bist du in der Regel von der Kulanz deiner Fluggesellschaft oder deiner GastgeberInnen abhängig. Hast du beispielsweise nicht stornierbare Flugtickets gebucht, erhältst du meist nur die Steuern und die Gebühren zurück. Den vollen Ticketpreis bekommst du erst, wenn die Fluggesellschaft den Flug von sich aus streicht. Solltest du aufgrund unvorhersehbarer Naturgewalten nicht anreisen können, musst du bei individuell gebuchten Unterkünften in der Regel den Mietpreis bezahlen. Deine vollen Unkosten bekommst du nur zurück, wenn du eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hast oder deine Unterkunft von der Naturkatastrophe am Ferienort so sehr beeinträchtigt wurde, dass du dort nicht mehr übernachten kannst.

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HolidayCheck-Tipp

Individualreisenden empfehlen wir, Hotels mit kurzfristiger kostenloser Stornierung zu buchen oder eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen. Diverse Optionen kannst du bei der Buchung deiner Reise über HolidayCheck unproblematisch abschliessen.

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Fazit

Nach einer Naturkatastrophe in ein Reiseland zu reisen, ist eine zwiespältige Angelegenheit. Auf der einen Seite behagt es dir vielleicht nicht, dich an einem Unglücksort zu erholen, der von einer Katastrophe heimgesucht wurde. Auf der anderen Seite ist das Wiedererstärken des Tourismus in der betroffenen Region sehr wichtig. Wenn du den Tourismus vor Ort unterstützen möchtest und Interesse für die Menschen in deinem Reiseland zeigst, ist es eine gute Sache, in ein ehemaliges Katastrophengebiet zu reisen.