Informationstafel am Flughafen mit stornierten Flügen © iStock.com/narvikk
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Streik am Flughafen Berlin Brandenburg

BER-Streik am 18. März: Alle Flüge gestrichen – das musst Du jetzt wissen

Der Flughafen Berlin Brandenburg (BER) steht am 18. März 2026 komplett still – und das trifft zehntausende Reisende mitten in ihren Urlaubsplänen. Ein ganztägiger Warnstreik legt den gesamten Passagierflugbetrieb lahm. Wenn Du an diesem Tag von oder nach Berlin fliegen wolltest, heißt es jetzt: umplanen, informieren und schnell reagieren.

Doch keine Sorge – wir zeigen Dir nicht nur, was genau passiert ist, sondern geben Dir auch klare Orientierung, wie Du jetzt am besten vorgehst. Denn gerade in solchen Situationen ist verlässliche Hilfe entscheidend. So behältst Du den Überblick und kannst Deine Reise möglichst stressfrei neu organisieren.

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Terminal am BER, Berlin, Deutschland © Oliver Lang / Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Terminal am BER, Berlin, Deutschland © Oliver Lang / Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Warum am BER am 18. März nichts geht

Der Auslöser für den kompletten Stillstand ist ein Warnstreik der Gewerkschaft Verdi, der am 18. März von fünf Uhr morgens bis Mitternacht stattfindet. Rund 2.000 Beschäftigte der Flughafengesellschaft legen ihre Arbeit nieder. Besonders betroffen sind zentrale Bereiche wie die Flughafenfeuerwehr, die Verkehrsleitung und das Terminalmanagement – also genau die Funktionen, ohne die ein sicherer Flugbetrieb nicht möglich ist. Selbst wenn Sicherheitskontrollen oder Gepäckabfertigung teilweise weiterlaufen könnten, reicht das nicht aus, um Flugzeuge starten oder landen zu lassen. Deshalb hat der BER den gesamten Passagierbetrieb für diesen Tag eingestellt.

Insgesamt fallen rund 445 Flüge aus, etwa 57.000 Reisende sind betroffen. Auch innerdeutsche Verbindungen, zum Beispiel zwischen Berlin und München, sind komplett gestrichen. Erste Airlines wie Eurowings haben bereits Flüge annulliert oder auf andere Flughäfen verlegt. Weitere Entscheidungen der Fluggesellschaften wurden kurzfristig erwartet, sodass sich die Lage für Reisende dynamisch entwickeln kann.

Deine Optionen: Rückerstattung oder Umbuchung

Wenn Dein Flug gestrichen wurde, hast Du grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Du kannst entweder eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises verlangen oder Dich für eine alternative Beförderung entscheiden. Die Airline ist verpflichtet, Dir eine Ersatzverbindung anzubieten – das kann ein späterer Flug, eine Verbindung über einen anderen Flughafen oder sogar eine Bahn- oder Busreise sein.

Wichtig ist: Entscheidest Du Dich selbstständig für eine alternative Anreise, solltest Du darauf achten, dass die Kosten nicht deutlich über Deinem ursprünglichen Ticketpreis liegen. Andernfalls bleibst Du möglicherweise auf einem Teil der Kosten sitzen. Besonders bei Pauschalreisen gilt: Dein Reiseveranstalter ist Dein erster Ansprechpartner und organisiert in der Regel Ersatzlösungen für Dich.

Wichtig ist, dass Du bei Unwegsamkeiten Deine Rechte kennst. © istock/encrier
Wichtig ist, dass Du bei Unwegsamkeiten Deine Rechte kennst. © istock/encrier

Habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Viele Reisende fragen sich jetzt, ob ihnen zusätzlich eine Entschädigung zusteht. Die Antwort ist leider nicht ganz einfach. In den meisten Fällen gilt ein Streik des Flughafenpersonals als „außergewöhnlicher Umstand“, der außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt. Das bedeutet: Eine klassische Ausgleichszahlung ist oft ausgeschlossen.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn Dein Flug zum Beispiel nicht direkt während des Streiks, sondern wegen dessen Auswirkungen gestrichen wurde, lohnt sich eine genaue Prüfung. Auch wenn Airlines frühzeitig hätten reagieren können, können unter Umständen doch Ansprüche entstehen. In jedem Fall gilt: Dokumentiere Deine Situation und bewahre alle Unterlagen auf.

Reiseveranstalter kontaktieren ©GettyImages

So informierst Du Dich richtig über Deinen Flug

Die wichtigste Regel lautet jetzt: Verlasse Dich nicht auf Vermutungen, sondern prüfe Deinen Flugstatus aktiv. Deine Airline ist verpflichtet, Dich über Änderungen zu informieren – entweder per E-Mail, SMS oder App. Zusätzlich kannst Du Deine Flugnummer direkt auf der Website der Airline eingeben und den aktuellen Status abrufen. Eine Übersicht vom BER mit den Kontaktinformationen der Airlines findest Du hier.

Wenn Du über einen Reiseveranstalter gebucht hast, erhältst Du die Informationen in der Regel über diesen. Der BER selbst empfiehlt ausdrücklich, sich direkt an Airline oder Veranstalter zu wenden und nicht einfach zum Flughafen zu fahren. Denn vor Ort gibt es am Streiktag keine regulären Abflüge oder Ankünfte.

Auswirkungen auf Deinen Urlaub: Das solltest Du beachten

Ein Streik wie am BER kann mehr als nur Deinen Flug betreffen. Anschlussreisen, Hotelbuchungen oder Kreuzfahrten können ebenfalls betroffen sein. Wenn Du beispielsweise einen Flug zu einer Kreuzfahrt gebucht hast, ist entscheidend, ob dieser Teil eines Pauschalpakets ist. In diesem Fall kümmert sich meist der Anbieter um eine Lösung. Bei individuell gebuchten Reisen musst Du dagegen selbst aktiv werden.

Auch wichtig: Wenn Du Deinen Urlaub nicht antreten kannst, solltest Du schnell prüfen, welche Stornierungsbedingungen für Deine Unterkunft gelten. Viele Hotels zeigen sich in solchen Fällen kulant, garantieren können sie das aber nicht. Je früher Du reagierst, desto besser sind Deine Chancen auf flexible Lösungen.

Informations Icon in schwarz
Tipp: So gehst Du jetzt am besten vor
  • Entscheide Dich bewusst zwischen Rückerstattung und Umbuchung
  • Dokumentiere alle Kosten und Kommunikation
  • Nutze alternative Flughäfen wie Leipzig, Dresden oder Hannover als Option
  • Plane genügend Zeit ein – auch die Tage nach dem Streik können noch betroffen sein


⁠Gerade bei kurzfristigen Änderungen lohnt es sich, flexibel zu bleiben und verschiedene Optionen zu vergleichen. Manchmal ist ein Zugticket oder ein Flug ab einem anderen Flughafen die schnellste Lösung.

BER, Berlin, Deutschland © Günter Wicker / Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
BER, Berlin, Deutschland © Günter Wicker / Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Gut informiert durch den BER-Streik

Auch wenn der komplette Stillstand am BER für viele Reisende eine echte Herausforderung ist, gibt es klare Wege, mit der Situation umzugehen. Wichtig ist, dass Du aktiv bleibst, Deine Optionen kennst und Dich frühzeitig informierst. Airlines und Reiseveranstalter sind verpflichtet, Dich zu unterstützen – nutze diese Möglichkeiten gezielt.

Gleichzeitig zeigt der Streik, wie wichtig Flexibilität bei der Reiseplanung ist. Mit den richtigen Informationen kannst Du auch unerwartete Situationen meistern und Deinen Urlaub trotzdem genießen. Bei HolidayCheck findest Du weitere Informationen zu Deinen Rechten bei Flugausfall, Verspätung, Kofferverlust und mehr.

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