Person schreibt eine Checkliste für ihre nächste Reise © iStock.com/hocus-focus
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Ratgeber Reiserecht

Reiserecht: Die wichtigste Checkliste für Deinen Urlaub einfach erklärt

Thomas ZwickerRedakteur und Reisejournalist

Der Urlaub ist für viele heiß ersehnt und die schönste Zeit im Jahr. Damit dabei auch alles glattgeht, haben wir Dir hier eine Checkliste rund ums Reiserecht zusammengestellt. Sie hilft Dir, wenn es (wie zum Glück nur äußerst selten der Fall) mal an einer Stelle Probleme geben sollte. Dann bist Du auf Deiner Reise gut abgesichert und kommst gegenüber dem Veranstalter, der Transportgesellschaft, der Unterkunft oder dem Vermittler zu Deinem Recht. Hake einfach Punkt für Punkt auf der Liste ab.

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Planst Du in nächster Zeit eine Reise oder bist bereits von aktuellen Entwicklungen betroffen? Alle wichtigen Updates und offiziellen Hinweise findest Du hier: Aktuelle Reise- und Sicherheitsinformationen

Wenn Du eine Reise für 2026 planst und Dich für den Notfall absichern möchtest, erfährst Du hier, worauf Du achten solltest: Reiseplanung in Krisenzeiten: So bleibst Du auf der sicheren Seite

Was ist bei der Buchung einer Pauschalreise wichtig?

Die Reise und alle zusätzlichen Reiseleistungen sind ausgesucht? Perfekt! Dann prüfe vor der Buchung noch diese Dinge:

1. Ist die Reise eine Pauschalreise?

Das ist dann der Fall, wenn mindestens zwei unterschiedliche Reiseleistungen (z.B. Flug und Unterkunft) zu einem Gesamtpreis buchbar sind. Verbraucher, die Pauschalreisen buchen, sind in Europa durch das geltende Reiserecht besonders geschützt. Der Vertragspartner ist dann der Reiseveranstalter. Lass Dir das am besten bestätigen. 

2. Hast Du ein Formblatt mit den wesentlichen Informationen erhalten?

Der Reiseveranstalter bzw. das Reisebüro muss Dir bei einer Pauschalreise ein Formblatt mit allen wesentlichen Informationen zur Reise sowie mit dem Gesamtpreis, dem Namen des Reiseveranstalters und der Insolvenzabsicherung aushändigen.

3. Welche Reiseleistungen sind enthalten?

Sind die Transfers zwischen Flughafen/Bahnhof und Unterkunft inbegriffen? Sind in einer Ferienwohnung Strom und Endreinigung mit dem Reisepreis bezahlt? Werden kostenlose Ausflüge am Reiseziel angeboten? Gilt es noch Versicherungen abzuschließen?

4. Stimmt die Anzahlungshöhe? Wann ist der Restbetrag fällig?

Die Anzahlung sollte bei einer Pauschalreise laut Verbraucherschutzempfehlung maximal 20 Prozent betragen. Wird mehr verlangt, sollte dies begründet werden. Der Restbetrag sollte nicht früher als 30 Tage vor Reisebeginn fällig sein.

5. Hast Du den Sicherungsschein?

Du musst ihn mit der Buchungsbestätigung zur Reise bekommen. Somit ist klargestellt, dass der Reiseveranstalter eine Versicherung gegen Insolvenz abgeschlossen hat. Im Fall der Fälle wendest Du Dich direkt an die Versicherung. Zahle nichts, bis Du den Sicherungsschein hast.

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Was ist beim Transport wichtig?

Untrennbar mit Deinem Urlaub verbunden ist natürlich die Reise zum Ferienort und zurück. Auch beim Transport ist im Hinblick aufs Recht so manches wichtig.

1. Halte alle Reisedokumente bereit

Je nach Transportmittel und Reiseland brauchst Du die Zug- oder Flugtickets, die Fahrkarten für die Fähre, den Bus oder, oder, oder ... Lege diese Dinge bereit und kontrolliere, ob wirklich alles da ist. Wirf dann noch einen prüfenden Blick in die Ausweisdokumente. Sind sie noch (lange genug) gültig? Ist ggf. das Visum beantragt und ausgestellt?

2. Sei unbedingt pünktlich

Das Transportunternehmen (wie z.B. die Fluggesellschaft) muss nicht auf Dich warten. Sei daher unbedingt pünktlich, um Ärger zu vermeiden. Vor allem am Flughafen lohnt es sich, möglichst früh da zu sein und dann auch gleich durch die Sicherheitskontrolle zu gehen. Bei EU-weiten Flügen bist du am besten mindestens 2 Stunden vor dem Abflug am Airport – so hast du genug Zeit für alle Kontrollen. Wenn es interkontinentale Flüge sind, dann sind sogar 3 Stunden empfehlenswert. 

3. Dokumentiere Probleme

Ist der Flieger ausgefallen oder der Zug verspätet? Oder ist der Koffer verloren gegangen? Dann lass Dir dies bestätigen. Um später zu Deinem Recht zu kommen und für die Mängel der Reise entschädigt zu werden, ist das enorm wichtig. Auf dieser Website findest Du weitere Infos dazu.

4. Melde Mängel rechtzeitig

Informiere Dich am besten noch vor Ort über die Fristen, die für das Melden der Mängel gelten. Lass Dir dabei auch gleich den richtigen Ansprechpartner, also beispielsweise den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft, nennen.

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Was ist bei Mängeln wichtig?

Deinen Urlaub hast Du Dir redlich verdient, Mängel musst Du deshalb nicht hinnehmen. Diese können sich sehr vielseitig zeigen, egal, ob es sich dabei um eine kaputte Klimaanlage oder Kakerlaken im Zimmer handelt. Auch schon bei der Anreise können Mängel wie Kofferverlust oder Flugverspätungen auftreten. Denke an diese Dinge, um zu Deinem Recht zu kommen:

1. Dokumentieren

Halte alle Mängel fest. Abhängig vom Mangel geht das mit Fotos, mit schriftlichen Bestätigungen oder auch Zeugenaussagen. 

2. Melden

Melde den Mangel oder die Mängel schnellstmöglich beim Veranstalter oder dem Vertreter vor Ort. Das ist in der Regel die Reiseleitung. Verlange dort, dass der Mangel beseitigt wird und setze dafür eine Frist. Von dort aus wird Deine Beschwerde an den Reiseveranstalter weitergeleitet. Die Meldung des Mangels vor Ort ist entscheidend: So kann der Veranstalter ihn vielleicht beheben. Meldest Du ihn nicht, hast Du später oft keinen Anspruch auf eine Entschädigung und bekommst sehr wahrscheinlich auch kein Geld zurück.

3. Handeln oder kündigen

Verstreicht die Frist oder verweigert der Veranstalter gleich jede Hilfe, kannst Du auch selbst tätig werden und je nach Mangel eine Lösung finden. Ist beispielsweise das Hotelzimmer unbewohnbar, könntest Du ein anderes buchen und Dir den Schaden später erstatten lassen. In ganz extremen Fällen kannst Du auch den Vertrag kündigen. Der Veranstalter muss sich dennoch um Deine Rückreise kümmern, wenn Du beispielsweise bei einer Pauschalreise dafür bezahlt hast.

4. Fristen beachten

Den vor Ort gemeldeten Mangel oder die Mängel kannst Du innerhalb von zwei Jahren nach Ende der Reise beim Veranstalter melden und dort Ansprüche geltend machen. Fordere dann einen Teil des Reisepreises zurück. Evtl. kannst Du zusätzlich einen Schadensersatz verlangen.

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Geschrieben von:Thomas Zwicker