Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
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Sitz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Es hat seinen Sitz in Karlsruhe im Schloßbezirk 3, ca. 200 bis 250 Meter südwestlich vom Karlsruher Schloss, am Rand vom Botanischen Garten. Als Sehenswürdigkeit würde ich die Gebäude des Bundesverfassungsgerichts zwar nicht bezeichnen, aber es ist ein wichtiger Teil unserer Rechtsordnung und somit für mich trotzdem eine Weiterempfehlung.
Eine zentrale Säule unseres Rechtssystems
Das Bundesverfassungsgericht, das seinen Sitz in Karlsruhe hat (Schloßbezirk 3), wurde 1951 gegründet (d.h., das Bundesverfassungsgericht feiert im Jahr 2026 sein 75-jähriges Jubiläum). Ursprünglich nahm das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit im ehemaligen Palais des Prinzen Max von Baden in der Karlstraße auf, der heutige Amtssitz im Schlossbezirk 3 wurde zwischen 1965 und 1969 errichtet (der jedoch inzwischen auch erweitert wurde). Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gremium der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland, die getroffenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind rechtsverbindlich und sind nicht anfechtbar, auch nicht von anderen Staatsorganen. Optisch gesehen ist das Gebäude zwar keine besondere Sehenswürdigkeit, aber ein Blick zur Gebäudeeinheit des Bundesverfassungsgerichts ist ein Blick auf eine Gebäudeeinheit, die eines der wichtigsten Organe unseres Landes und eine zentrale Säule unserer bundesdeutschen Verfassungsordnung und unseres Rechtssystems beherbergt.
Gebäude aus den 1960ern
Direkt neben dem Karlsruher Schloss findet man das Bundesverfassungsgericht. Eine Sehenswürdigkeit - das ist wie immer Geschmacksache.